Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche ansonsten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die aber zum Therapiestandard schwerwiegender Erkrankungen gehören, mit Begründung vom Vertragsarzt ausnahmsweise verordnet werden können. Diese Liste dieser sog. OTC-Präparate ("over the counter") wird laufend aktualisiert.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge