Das Ereignis muss zeitlich begrenzt sein. Es wird nur bejaht, wenn es eine Arbeitsschicht nicht überschritten hat.[1] Bei länger einwirkenden Ereignissen kommt u. U. eine Berufskrankheit in Betracht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen