Begriff

Mit der Arbeitslosmeldung wird der Versicherungsfall für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III angezeigt. Sie kann seit 1.1.2022 auch elektronisch erfolgen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann erst ab dem Tag bestehen, ab dem eine Arbeitslosmeldung wirksam vorliegt. Sie darf bis zu 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Arbeitslosmeldung sollte daher ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Sie darf nicht mit der frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung verwechselt werden. Letztere muss 3 Monate im Voraus erfolgen bzw. bei späterer Kenntnisnahme binnen 3 Tagen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Formal ist die persönliche Arbeitslosmeldung in § 141 SGB III geregelt. Die dafür örtlich zuständige Agentur für Arbeit legt § 327 Abs. 1 SGB III i. V. m. § 30 SGB I fest.

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