Begriff

Der Begriff der Arbeitslosigkeit beschreibt den Versicherungsfall der Arbeitslosenversicherung. Er ist zugleich eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld und beschreibt die Anforderungen, die Arbeitslose im Hinblick auf ihre Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft (Verfügbarkeit) und örtliche und zeitliche Erreichbarkeit erfüllen müssen. Außerdem ist dieser Begriff für die Statistik der Arbeitslosigkeit bedeutend.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Rechtsbegriff der Arbeitslosigkeit ist in § 138 SGB III geregelt. Dieser wird ergänzt durch die Zumutbarkeitsregelung im § 140 SGB III und für Sonderfälle der Verfügbarkeit in § 139 SGB III. Außerdem gelten die Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen und die Erreichbarkeitsanordnung.

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