Seit dem 1.1.2011 sind Zeiten des Bezugs von Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II (bis 2022) grundsätzlich (unbewertete) Anrechnungszeiten. Eine Anrechnungszeit wegen Bezugs von Arnbeitslosengeld II oder Bürgergeld kann nicht anerkannt werden für Bezieher der Leistung, die

Die Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit ist hierfür nicht erforderlich. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres schließen Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Bürgergeld Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit aus.

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