Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das
- Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung,
- Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit,
- Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall und
- Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.[1]
Das Bürgergeld ist keine Leistung der Arbeitslosenversicherung, sondern die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld ist keine Entgeltersatzleistung, sondern – wie die Sozialhilfe – als bedarfsorientierte Leistung ausgestaltet und im SGB II geregelt.
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