1Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. 2Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus
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Sozialleistungen, |
2. |
Vermietung und Verpachtung, |
3. |
Kapitalvermögen sowie |
4. |
Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen. |
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