Bürgergeld wird für Kalendertage gezahlt; ein voller Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Es wird monatlich im Voraus ausgezahlt und kostenfrei auf ein in der Regel inländisches Konto überwiesen. Bei anderem Überweisungsweg (Auszahlung per Postzahlungsanweisung zur Verrechnung) hat der Leistungsbezieher grundsätzlich die Überweisungskosten zu tragen, es sei denn er weist nach, dass ihm die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.[1]

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