Hilfebedürftig ist, wer
- seinen Lebensunterhalt und
- den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann.[1]
Weiterhin ist das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen einzusetzen, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Daneben sind vorrangige Ansprüche auf Sozialleistungen und Ansprüche auf Unterhaltsleistungen geltend zu machen.[2] Praktischer Kern dieser Voraussetzung ist damit die Prüfung, ob Einkommen und/oder Vermögen beim Bürgergeld zu berücksichtigen ist.
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