Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht vorliegen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag nach Antragseingang.[1]

 
Praxis-Beispiel

Beginn der Versicherungspflicht

 
Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Gewerbetreibender 7.5.2024
Eingang des Antrags 24.6.2024
3-Kalendermonatsfrist 8.5.2024 bis 7.8.2024
Beginn der Versicherungspflicht 7.5.2024

Die Versicherungspflicht wird mit Bescheid festgestellt.

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