Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht vorliegen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag nach Antragseingang.[1]
Beginn der Versicherungspflicht
Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Gewerbetreibender | 7.5.2024 |
Eingang des Antrags | 24.6.2024 |
3-Kalendermonatsfrist | 8.5.2024 bis 7.8.2024 |
Beginn der Versicherungspflicht | 7.5.2024 |
Die Versicherungspflicht wird mit Bescheid festgestellt.
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