3.1 Frist
Der Antrag auf Versicherungspflicht muss innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.[1]
3.2 Ausnahme zum Beginn der Antragsfrist
Für Selbstständige, die gesetzlich versicherungspflichtig sind und deren Versicherungspflicht endet, beginnt die Antragsfrist mit dem Tag, der auf das Ende der Versicherungspflicht folgt.
Antragsfrist
a) | Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Kioskbetreiber am | 7.5.2024 |
Antragsfrist rechnet vom | 8.5.2024 bis 7.5.2029 | |
b) | Tätigkeit als selbstständiger Handwerker seit | 1.6.2000 |
Befreiung von der Versicherungspflicht[1] am | 19.9.2024 | |
Antragsfrist rechnet vom | 20.9.2024 bis 19.9.2029 | |
c) | Aufnahme der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit als Lehrer am | 1.1.2023 |
Wegfall der Versicherungspflicht, da ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, am | 29.2.2024 | |
Antragspflicht rechnet vom | 1.3.2024 bis 28.2.2029 |
3.3 Form
Der Antrag ist an keine Form gebunden. Für die Feststellung der Versicherungspflicht sind Formblätter zu verwenden, die der zuständige Rentenversicherungsträger bereithält.
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