3.1 Frist

Der Antrag auf Versicherungspflicht muss innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.[1]

3.2 Ausnahme zum Beginn der Antragsfrist

Für Selbstständige, die gesetzlich versicherungspflichtig sind und deren Versicherungspflicht endet, beginnt die Antragsfrist mit dem Tag, der auf das Ende der Versicherungspflicht folgt.

 
Praxis-Beispiel

Antragsfrist

 
a) Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Kioskbetreiber am 7.5.2024
Antragsfrist rechnet vom 8.5.2024 bis 7.5.2029
b) Tätigkeit als selbstständiger Handwerker seit 1.6.2000
  Befreiung von der Versicherungspflicht[1] am 19.9.2024
Antragsfrist rechnet vom 20.9.2024 bis 19.9.2029
c) Aufnahme der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit als Lehrer am 1.1.2023
  Wegfall der Versicherungspflicht, da ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, am 29.2.2024
Antragspflicht rechnet vom 1.3.2024 bis 28.2.2029

3.3 Form

Der Antrag ist an keine Form gebunden. Für die Feststellung der Versicherungspflicht sind Formblätter zu verwenden, die der zuständige Rentenversicherungsträger bereithält.

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