Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist, dass die selbstständige Tätigkeit, für die die Versicherungspflicht beantragt wird,

  • nicht nur vorübergehend im Inland ausgeübt wird,
  • nicht bereits kraft Gesetzes versicherungspflichtig ist.

Der Antragspflichtversicherung für eine selbstständige Tätigkeit steht es nicht entgegen, wenn neben dieser Tätigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine andere rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird.

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