Kurzbeschreibung

Kostenfestsetzungsantrag (Betragsrahmengebühr) nach § 197 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn im Vorverfahren ein Anwalt mitgewirkt hat.

Antrag auf Festsetzung von Betragsrahmengebühren in Verfahren nach § 183 SGG bei Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rechtsanwalt

An das Sozialgericht ...

per beA

(Anschrift)

In dem Rechtsstreit

des ..., Klägers,

– Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... –

gegen

..., Beklagten,

wird beantragt,

die zu erstattenden Kosten auf ... EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen.

Begründung:

Der Rechtsstreit wurde durch das Urteil des Landessozialgerichts vom ... beendet. Der Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger die außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren wurde für notwendig erklärt.

Folgende Gebühren und Auslagen waren für zweckentsprechende Verfolgung notwendig:

Nr. des VV-RVG Gebühr
   
Widerspruchsverfahren:  
   
Geschäftsgebühr, Nr. 2302 VV RVG ... EUR
Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG ... EUR
Entgelt für Post und Telekommunikationsleistungen (Pauschale) Nr. 7002 VV RVG ... EUR
  ... EUR
   
I. Instanz:  
Verfahrensgebühr, Nr. 3102 VV RVG ... EUR
   
abzüglich Geschäftsgebühr entsprechend Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG  
Terminsgebühr, Nr. 3106 VV RVG ... EUR
Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG ... EUR
Entgelt für Post und Telekommunikationsleistungen (Pauschale) Nr. 7002 VV RVG ... EUR
Fahrtkosten, Nr. 7003 VV RVG ... EUR
Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 VV RVG ... EUR
  ... EUR
   
II. Instanz:  
Verfahrensgebühr, Nr. 3102 VV RVG ... EUR
Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG ... EUR
Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG ... EUR
Entgelt für Post und Telekommunikationsleistungen (Pauschale) Nr. 7002 VV RVG ... EUR
Fahrtkosten, Nr. 7003 VV RVG ... EUR
Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 VV RVG ... EUR
   
Gesamt: ... EUR
Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG ... EUR
   
Gesamtsumme: ... EUR

Begründung (bei Ansatz einer anderen Gebühr als die Mittelgebühr)

Die Überschreitung der Mittelgebühr ist wegen der Bedeutung der Streitsache für den Kläger sowie des Umfangs und der Schwierigkeit der Streitsache gerechtfertigt. Es handelte sich für den Kläger um einen Rechtsstreit von überdurchschnittlicher Bedeutung, da die Gewährung von dauernden, existenzsichernden Leistungen – Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung – streitig war. Der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit in der Streitsache war überdurchschnittlich, da umfangreich in mehreren Schriftsätzen vorgetragen werden musste, eine Beweiserhebung im Termin erfolgte und voneinander abweichende Gutachten aus einem Fachgebiet zu würdigen waren.

Die Bankverbindung lautet wie folgt:

Geldinstitut ...

IBAN ...

BIC ...

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge