Bei der Direkteinweisung wird die Anschlussrehabilitation direkt vom Krankenhaus eingeleitet. Das Krankenhaus setzt sich mit Zustimmung bzw. auf Antrag des Patienten unmittelbar mit einer infrage kommenden Rehabilitationsklinik in Verbindung und leitet so die Aufnahme durch die Rehabilitationsklinik ein. Die Rehabilitationsklinik erhält dabei vom Krankenhaus einen Befundbericht, in dem für die Rehabilitationsbehandlung wichtige Informationen stehen. Falls vorhanden übernimmt der Soziale Dienst des Krankenhauses oftmals die notwendigen Vorbereitungen. Die Anschlussrehabilitations-Klinik nimmt den Rehabilitations-Antrag auf und leitet den Vorgang an den Rentenversicherungsträger weiter. Erst nach Benachrichtigung des zuständigen Rehabilitationsträgers durch die Anschlussrehabilitations-Klinik erfolgt die endgültige Klärung der Zuständigkeit und die Abwicklung der Leistungen. Ein Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass der Arzt des Akutkrankenhauses rechtzeitig vor Abschluss der Akutbehandlung mit dem Arzt der Rehabilitationsklinik direkt Kontakt aufnehmen kann.

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