Die Anschlussrehabilitation schließt sich unmittelbar oder in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang an eine stationäre Krankenhausbehandlung an. Sie wird nach den Vorgaben der Rentenversicherungsträger (Schnell- bzw. Direkteinleitungsverfahren) und der Krankenkassen eingeleitet und in dafür geeigneten Einrichtungen durchgeführt.

Durch die ärztlich überwachte Anschlussrehabilitation wird der Patient an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens in dafür spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen herangeführt. Die Frührehabilitation ist z. B. für Patienten mit einer Querschnittslähmung, für Herzinfarktpatienten oder für Diabetiker geeignet. Es geht darum, verloren gegangene Funktionen wieder zu erlangen oder bestmöglich zu kompensieren. Mit dieser Zielsetzung kann die Anschlussrehabilitation auch dazu dienen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder wenigstens zu mindern.

 
Hinweis

Rehabilitationsprognose

Die Prognose beurteilt die Wahrscheinlichkeit, mit der das angestrebte Reha-Ziel erreicht wird. Das Ziel muss dabei überwiegend wahrscheinlich erreicht werden können.

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