Anrechnungszeiten sind rentenrechtliche Zeiten, für die Versicherte aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Zeiten können für die Begründung des Rentenanspruchs und die Rentenberechnung Bedeutung haben.
Sozialversicherung: Die Anrechnungszeiten sind in den §§ 58, 252 und 252a SGB VI geregelt.
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