Im Anschluss an Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB III gezahlte Entgeltersatzleistungen werden nicht angepasst. Es fehlt an einer entsprechenden Rechtsgrundlage.

 
Hinweis

Kein Krankengeldanspruch bei Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Andere Entgeltersatzleistungen können dagegen beansprucht werden.

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