Berechnungsgrundlage für die Anpassung des Kranken-, Versorgungskranken- und Verletztengeldes ist der jeweilige Zahlbetrag der Entgeltersatzleistung (z. B. Bruttokrankengeld vor dem Abzug der Beitragsanteile des Versicherten).
Berechnungsgrundlage für die Anpassung
Das gestaffelte Übergangsgeld wird ausgehend von einer Berechnungsgrundlage ermittelt. Eine solche Staffelung der Leistungshöhe gibt es nicht für Kranken-, Versorgungskranken- oder Verletztengeld. Die Zahlbeträge dieser Entgeltersatzleistungen und die Berechnungsgrundlage für deren Anpassung sind somit identisch. Im Ergebnis kann daher der Zahlbetrag der ggf. kumulierten Entgeltersatzleistung angepasst werden.
Wenn eine Entgeltersatzleistung angepasst wird, ist auch die Berechnungsgrundlage für die Beiträge anzupassen. Abweichend von der Anpassung der Entgeltersatzleistungen wird immer die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge angepasst.
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