Begriff

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Rente, die nach Vollendung des 62. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden kann. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist in § 33 Abs. 2 Nr. 4 SGB VI i. V. m. §§ 40 und 238 SGB VI (Übergangsrecht) geregelt. Es handelt sich bei der Rente um eine knappschaftliche Sonderleistung.

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