Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden auch Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden ist.[1]

Sonderregelung für vor 1964 geborene Versicherte

Die Wartezeit von 25 Jahren kann für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, auch erfüllt werden, wenn 25 Jahre an Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung unter Tage zusammen mit der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordneten Ersatzzeiten vorliegen. Die Wartezeiterfüllung ist auch gegeben, wenn 25 Jahre mit knappschaftlichen Beitragszeiten allein oder zusammen mit der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordneten Ersatzzeiten vorliegen und u. a. vor dem 1.1.1969 mindestens 15 Jahre mit Hauerarbeiten[2] geleistet wurden.[3]

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