Für die Förderung einer betrieblichen Maßnahme setzt die Agentur für Arbeit voraus, dass

  • die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden; hierzu gehört auch der Unfallversicherungsschutz des Maßnahmeteilnehmers,
  • eine Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung durch eine Fachkraft erfolgt und
  • der Teilnehmer einen Berichtsbogen über die in der Maßnahme erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erhält, wenn er am Ende der Maßnahme nicht in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Betrieb übernommen wird.

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