Psychotherapeutische Behandlung wird durch psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeuten) oder zugelassene Vertragsärzte erbracht. Der Arztvorbehalt greift nicht.[1] Sie werden direkt von den Versicherten in Anspruch genommen (Integrationsmodell). Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt entsprechend der Richtlinien nach § 92 SGB V (PsychothRL). Damit hat der G-BA einen weitgehenden Ausgestaltungsspielraum für die psychotherapeutische Behandlung.[2]
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