Psychotherapeutische Behandlung wird durch psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeuten) oder zugelassene Vertragsärzte erbracht. Der Arztvorbehalt greift nicht.[1] Sie werden direkt von den Versicherten in Anspruch genommen (Integrationsmodell). Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt entsprechend der Richtlinien nach § 92 SGB V (PsychothRL). Damit hat der G-BA einen weitgehenden Ausgestaltungsspielraum für die psychotherapeutische Behandlung.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge