Begriff

Die Abstammung bestimmt, wer vor dem Gesetz als Mutter oder Vater eines Kindes gilt. Dabei stimmt die rechtliche Zuordnung nicht zwingend mit der biologischen Herkunft des Menschen überein, z. B. bei Adoption. Die Abstammung begründet unterhalts-, sozial- und erbrechtliche Ansprüche.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Abstammungsrecht ist ein Teil des Kindschaftsrechts. § 1591 BGB bestimmt, wer Mutter eines Kindes ist. §§ 1592 bis 1600d BGB regeln die Vaterschaft und deren Anfechtung. Die rechtliche Wirkung der Adoption bezüglich der Abstammung findet sich in § 1754 BGB.

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