
Urheberrechtlich wird schon wieder am anwaltlichen Abmahnmissbrauch gebastelt, der erst kürzlich (Oktober) wohl erfolglos in Angriff genommen wurde. Außerdem sollen Dienste und Internetplattformen, über die häufig urheberrechtswidrig Inhalte geteilt werden, gestoppt oder in Haftung genommen werden.
Die Wirksamkeit der Streitwertdeckelung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen solle evaluiert werden heißt es im Koalitionsvertrag. Da wird man spätestens feststellen, dass es bei der Wirksamkeit hapert und beim Schadensersatz statt bei der Gebühr kassiert wird.
Dienste und Internetplattformen als Drehscheibe für Urheberrechtsverstöße
Das digitale Zeitalter stellt das Urheberrecht vor immer neue Herausforderungen. Die Fast-Koalition will diese annehmen und plant, Dienste und Internetplattformen, über die «im Wesentlichen» urheberrechtswidrig Inhalte geteilt werden, stärker in die Pflicht zu nehmen.
Wenn Werke am Urheber vorbei über die digitale Theke gehen
Diese Anbieter sollen nicht mehr an Rechtsverletzungen verdienen können, bei denen Filme, Lieder oder andere urheberrechtlich geschützte Werke unter Umgehung des Urhebers über die digitale Theke gehen. Ein notwendiges und mutiges Unterfangen, auf dessen Erfolg gespannt sein darf.
Schlagworte zum Thema: Urheberrecht, Internet
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