Reform der Verkehrssünderkartei bis Februar 2014

Einfacher, transparenter und gerechter soll es werden. Der Bundestag hat Mitte Mai das Gesetz zur Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei beschlossen. Es besteht jedoch noch eine wichtige Hürde: Der Bundesrat.

47 Millionen Punkte sind in Flensburg zu Lasten deutscher Autofahrer gespeichert. Darunter tummeln sich neben leichten Ordnungswidrigkeiten auch Punkte für schwere Verkehrsverstöße und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer. Dieses seit mehr als 50 Jahren ohne große Veränderungen existierende System soll entrümpelt und für die Autofahrer überschaubarer gemacht werden. Was genau wurde beschlossen?

Punkte nur für sicherheitsrelevante Verstöße

Die Einsicht der Verkehrsteilnehmer in die Eintragung von Strafpunkten soll dadurch gestärkt werden, dass eine Eintragung nur noch für sicherheitsrelevante Verstöße erfolgt:

  • Für schwere Verstöße (Ordnungswidrigkeiten wie das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften mehr als 30 km/h) gibt es einen Punkt.
  • Für besonders schwere Verstöße (z.B. Rotlichtverstöße) werden zwei Punkte eingetragen
  • Straftaten (z. B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Vollrausch) ziehen drei Punkte nach sich.

Punktereduktion ist weiterhin möglich

Sobald ein Verkehrsteilnehmer acht Punkte angesammelt hat, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Entgegen den ursprünglichen Planungen Ramsauers wird es weiterhin die Möglichkeit geben, Punkte durch Besuch eines Fahreignungsseminars abzubauen. In der Stufe 4-5 Punkte soll der Verkehrsteilnehmer eine Ermahnung unter Hinweis auf seinen Punktestand erhalten. Bis zu dieser Stufe ist letztmalig ein Abbau von Punkten durch Besuch eines Fahreignungsseminars möglich. Maximal zwei Punkte können hierdurch innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren abgebaut werden. Die Seminare werden laut Mitteilung des ADAC deutlich teurer werden. Die Kosten werden zukünftig statt bisher 200 EUR bei 600 EUR liegen.

Keine Amnestie für Alteintragungen

Umstritten war, ob ein adäquates Umrechnungssystem für Alteintragungen zu finden geschaffen werden kann. Die zunächst angedachte Totallöschung wurde wieder verworfen. Nach einem komplexen System werden die alten Punkte in das neue Punkteschema umgerechnet, wobei Punkte für einfache, nicht sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße (z. B. für verbotenes Fahren in der Umweltzone) komplett entfallen werden.

Verjährung

Bisher verhinderte die Neueintragung von Punkten die Verjährung auch der Altpunkte. Abweichend von der bisherigen Regelung verjähren die eingetragenen Punkte künftig separat. Allerdings verjähren die unterschiedlichen Punktkategorien in unterschiedlichen Zeiträumen. Ein „Ein-Punkte-Eintrag“ verjährt in zweieinhalb Jahren, ein „Zwei-Punkte-Eintrag“ nach fünf Jahren, ein „Drei-Punkte-Eintrag“ (für Straftaten) verjährt künftig erst in zehn Jahren.

Bußgelder steigen teilweise erheblich

Mit der Reform sollen die Geldbußen für Verkehrsverstöße teils erheblich herauf gesetzt werden, nicht zuletzt bei leichten Verkehrsverstößen, bei denen in Zukunft keine Punkte mehr eingetragen werden.

Der Bundesrat könnte noch intervenieren

Die Opposition ist mit dem Gesetz nicht zufrieden. Kritisiert wird insbesondere, dass die Konzeption für die Fahreignungsseminare und die damit verbundene Punktereduktion sehr unscharf sei. Ein Teil der Opposition möchte diese Möglichkeit ganz kappen. Andere möchten zunächst einen Modellversuch einführen, um die Wirksamkeit der Seminare abzuklären. Diese Kritik könnte auf dem Umweg über den Bundesrat dazu führen, dass die Reform doch noch einmal scheitert. Am 7. Juni soll der Bundesrat abstimmen.

Praxistipp

Jeder Interessierte kann seinen Punktestand in Flensburg abfragen. Dies ist grundsätzlich per Internet möglich. Benötigt wird hierzu allerdings ein Personalausweis, bei dem bereits die Online-Funktion aktiviert ist. Für die übrigen steht auf der Homepage des KFB ein Formular zum Download bereit, mit welchem der Punktestand schriftlich abgefragt werden kann.

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