Achtung Handy-Falle - während der Autofahrt gilt, nicht berühren!

Während der Autofahrt zu telefonieren, ist verboten. Doch das ist längst nicht alles. Auch wer plaudernd an der Ampel steht oder nur einen Anruf abweist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch unerschöpflich sind die Argumente, mit denen Nutzer ein Bußgeld abzuwehren versuchen.

Finger weg - besonders von der Tastatur!

Es ist in fast jeglicher Handy-Kontakt-Variante verboten. Und fast alle wissen es. Dennoch kümmert sich kaum einer darum. Wenn es um die Nutzung des Handys während der Autofahrt geht, werden die Deutschen zu Anarchisten. Eine Umfrage der Dekra ergab, dass es 58 Prozent der Autofahrer schlichtweg egal ist, dass sie ein Freisprechgerät benötigen, um im Auto telefonieren zu dürfen. So kommt es, dass Autofahrer reihenweise zu Geldbußen verurteilt werden, weil sie sich während der Fahrt mit ihrem Handy beschäftigen. Denn es ist längst nicht nur das Telefonat verboten, was auch nicht weiter verwundert, da viele Handys inzwischen ja eher Minicomputer und Spielkonsolen sind als Telefone.


Wegdrücken eines Anrufs ist schon zu viel

So ist beispielsweise auch verboten, einen Anruf nicht anzunehmen, sondern ihn wegzudrücken. Der Betroffene versuchte noch sich mit der Erklärung zu verteidigen, er habe beim Klingelton das Handy reflexhaft in die Hand genommen und den Anruf weggedrückt.

Das OLG Köln sah in diesem Wegdrücken aber dennoch die Benutzung eines Handys. Ob dabei eine Verbindung zustande kommt oder nicht, spielt keine Rolle. Wer ein Handy ohne Freisprechanlage während der Fahrt nutzt, setzt sich der Gefahr der Ablenkung aus und damit der Gefahr der Verwirklichung des Tatbestandes des § 23 Abs. 1a StVO (OLG Köln, Beschluss vom 9.2.2012, III 1 RBs 39/10).


Ich kann gar nicht telefonieren - auch misslungenes Einschalten ist verboten

Wer sein Handy während der Autofahrt einschalten möchte, nutzt es ebenfalls verbotswidrig. Da spielt es dann auch keine Rolle, dass das Einschalten am entladenen Akku scheitert. Es reicht aus, ein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand zu halten, um ein Telefonat vorzubereiten (OLG Köln, Urteil vom 14.04.2009, 83 SS-OWI 032/09).

Eine Ausnahme gibt es jedoch von dieser „nicht berühren-Regel“: Auch der Fahrer darf das Handy in die Hand nehmen, um es von einem Ort zum anderen zu legen.


Handy-Verbot auch für beifahrenden Fahrlehrer

Ist der Beifahrer der Fahrlehrer, gilt auch für ihn das Handy-Verbot. Der Fahrlehrer gilt in diesem Fall als Fahrzeugführer, da ein Schüler keine gültige Fahrerlaubnis hat. Da der Fahrlehrer im Notfall eingreifen können muss, darf er sich nicht durch die Nutzung eines Handys ablenken lassen. Tut er dies doch, begeht er eine Ordnungswidrigkeit (OLG Bamberg, Urteil vom 24.03.2009, 2 Ss OWi 127/09).


Auch bei roter Ampel ist die Handy-Nutzung normalerweise verboten

Wer an einer roten Ampel steht und den Motor abstellt, der darf tatsächlich sein Handy benutzen. Voraussetzung ist, dass er das Gespräch beendet, bevor er den Motor wieder startet. Läuft der Motor dagegen während der Fahrer auf die grüne Ampel wartet, ist die Nutzung des Handys nicht gestattet.

Mit einer völlig obskuren Begründung versuchte ein Mann vor dem OLG Hamm seine Handy-Nutzung zu rechtfertigen. Er habe mit dem Akku des Handys nur sein entzündetes Ohr wärmen wollen (2 Ss OWi 606/07). Was kurios klingt, hat grundsätzlich sogar Aussicht auf Erfolg. Allerdings glaubte das Gericht dieser Begründung nicht und der verhinderte Ohrenwärmer musste zahlen.


Unfassbar, was mit einem Handy im Auto alles gemacht werden kann und vor Gericht daraufhin abgeklopft werden kann, ob es verboten ist oder nicht:

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Schlagworte zum Thema:  Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeit