Schuld und Strafe: Ein großer Tag für den Rechtsstaat

Die Opfer der Love-Parade 2010 und ihre Angehörigen wittern einen Justizskandal, nachdem das Landgericht Duisburg die Eröffnung des Strafprozesses gegen Mitarbeiter des Bauamts und des Veranstalters abgelehnt hat. Gerechtigkeit soll es nicht geben für sie, trotz all der Toten, trotz all des Leids. Doch hat hier der Rechtsstaat versagt oder einfach nur die Staatsanwaltschaft? Ein Zwischenruf aus Sicht der Verteidigung. 

Alle wissen es ganz genau: Niemals hätte die Love-Parade 2010 auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Duisburg stattfinden dürfen. Das sieht doch jeder sofort. So viele Menschen passen nicht durch den Tunnel und auf die Rampe. Sogar der vierjährige Sohn des mittlerweile berühmt-berüchtigten Professor Still, des staatsanwaltschaftlichen Gutachters für "crowd safety" (ein Fachgebiet, das so schwierig zu sein scheint, dass es an deutschen Universitäten gar nicht existiert), kann das, wie Herr Still öffentlich mitgeteilt hat, ausrechnen.

Also haben die Planer geschlampt. Also muss das Gericht sie bestrafen. So oder so ähnlich funktioniert die Logik großer Teile der öffentlichen Berichterstattung, nachdem das Landgericht Duisburg sich geweigert hat, die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen sechs Mitarbeiter des Bauamts (das Genehmigungen für die Veranstaltung erteilte) und vier Personen aus dem Lager des Veranstalters (die mit der Vorbereitung der Techno-Parade befasst waren) zuzulassen. Die Staatsanwaltschaft sieht es genauso.

Ministerpräsidentin ist den Tränen nahe

Und die Ministerpräsidentin ist so entsetzt, dass sie vor einer ganzen Heerscharr Journalisten kurzfristig vergisst, dass sie als Ministerpräsidentin und nicht als Hannelore von nebenan gefragt wurde, was sie von einer soeben veröffentlichten 460-seitigen Entscheidung dreier erfahrener Richter halte. Sie ist den Tränen nahe. Schließlich hat sie den Angehörigen versprochen, der Strafprozess würde es schon richten. Einen Untersuchungsausschuss, der - anders als ein Strafprozess - zur Aufklärung aufklärungsbedürftiger Sachverhalte bestimmt ist, wollte sie aber lieber nicht einsetzen.

StPO sieht nicht vor, Strafprozesse auf dem Rücken Unschuldiger auszutragen

Nun ignoriert sie stattdessen einen einfachen Grundsatz: Die Strafprozessordnung sieht nicht vor, auf dem Rücken Unschuldiger einen Strafprozess auszutragen. Ein Strafprozess kann Menschen finanziell und psychisch vernichten. Er darf deshalb aus gutem Grund nur dann geführt werden, wenn der Angeschuldigte mit einiger Wahrscheinlichkeit schuldig ist. Sinn und Zweck des Zwischenverfahrens ist deshalb die Überprüfung der Einschätzung der Staatsanwaltschaft durch ein unabhängiges Gericht, ob eine Verurteilung wahrscheinlich ist.  

Aber irgendwer muss doch die Verantwortung tragen?

Komplexe Zusammenhänge sind schwer zu schildern, Unglücke ohne leicht zu identifizierende Schuldige schwer fassbar. Irgendwer muss doch die Verantwortung tragen. Wer soll es schon gewesen sein, wenn nicht die Angeschuldigten, die die Staatsanwaltschaft in den Ring zerren will - eine Staatsanwaltschaft übrigens, die als vermeintlich objektive und an Recht und Gesetz gebundene Behörde gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts so schnell sofortige Beschwerde eingelegt hat, dass sie ihn zuvor gar nicht gelesen haben kann. Was hier, wie auch in weiten Teilen der öffentlichen  Berichterstattung fehlt, ist eine irgendwie geartete inhaltliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Landgerichts.

Nichteröffnungsbeschluss von der Qualität einer Doktorarbeit

Anders als ein Nebenklagevertreter meint, hat es sich das Landgericht nicht einfach gemacht. Das Zwischenverfahren bei Gericht soll absichern, ob der durch die Anklage dokumentierte hinreichenden Tatverdacht seiner Prüfung standhält. Ergibt sich in diesem  vorbereitenden Verfahren kein hinreichender Tatverdacht, muss das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens mit einem Nichteröffnungsbeschluss ablehnen. Selten sieht man dazu wie hier einen Nichteröffnungsentscheidung, die Umfang und Qualität einer Doktorarbeit hat.

Komplexer Sachverhalt und Bilder, die jeder kennt

Jeder, der die Bilder der Panik kennt - und fast jeder hat irgendwelche Bilder von schwankenden Menschentrauben und schreienden Jugendlichen in völliger Hilflosigkeit gesehen -, hat die sicher scheinende Wahrheit vor dem inneren Auge. Offensichtlich und unbezweifelbar waren hier zu viele Menschen zur selben Zeit am selben Ort. 

Ist es zu schwierig, die Frage zu stellen, warum so viele Menschen zur selben Zeit am selben Ort waren? Wäre die Geschichte zu komplex, wenn man darauf hinwiese, dass ein Polizist die Öffnung zahlreicher Vereinzelungsanlagen (wer weiß eigentlich, dass es Vereinzelungsanlagen gab?) vor dem Tunnel angeordnet hatte und dass die Polizeiführung, deren Kommunikation schon auf technischer Ebene versagte, entgegen der Planungen der Angeschuldigten unmittelbar vor der Katastrophe die Menschenmassen staute und sich dieser Stau als zeitlich letzte Ursache der Katastrophe darstellt?

Falsche Planung oder falsche Entscheidungen vor Ort?

Zu viele Menschen am selben Ort können das Ergebnis einer schlechten Planung sein. Sie können aber auch das Ergebnis falscher Entscheidungen vor Ort sein. Dass die Angeschuldigten Fehler gemacht haben, die irgendetwas mit der Katastrophe zu tun haben, lässt sich mit Hilfe des Gutachters der Staatsanwaltschaft nicht nachweisen.

Desaströses Gutachten, hilflose Nachbesserungsversuche

Nach der Verteidigung hat nun auch das Gericht dem Gutachter attestiert, ziemlich alle Fehler gemacht zu haben, die ein Gutachter machen kann. Die vielen Jahre, die der Gutachter für sein desaströses Gutachten benötigte, die hilflosen Nachbesserungsversuche, die öffentlichen Fehltritte, die Anträge der Verteidigung - all dies hätte die Staatsanwaltschaft dazu bewegen müssen, ihren Ermittlungsansatz zu überdenken. Stattdessen produzierte sie mit außerordentlichem Einsatz zigtausende Seiten Ermittlungsakten, ohne dass je erkennbar geworden wäre, welches konkrete Fehlverhalten welcher konkreten Person eigentlich vorgehalten werden sollte.

Verwechslungen und methodische Fehler

Seitenlang könnte man darüber schreiben, wie dem Gutachter mehrfach die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde, wie er Zahlen verwechselte und sich öffentlich in voreingenommener Weise zu dem Fall äußerte. Was schwerer wiegt, sind jedoch seine methodischen Fehler - nicht zuletzt deshalb, weil das auf ihnen basierende Gutachten Opfern und Angehörigen die trügerische Gewissheit vermittelt hat, die Sache sei aufgeklärt, während in Wirklichkeit bis heute die wichtigsten Fragen ungeklärt sind: Die "wissenschaftliche" Methodik des Gutachters entspricht ungefähr dem Vorgehen zahlreicher Massenmedien. Er beschränkt sich im Wesentlichen auf die kaum verblüffende Aussage, dass zu viele Menschen an einem Ort ziemlich gefährlich sein können und eine gute Planung deshalb dafür Sorge zu tragen habe, dass nicht zu viele Menschen an einem Ort sind.

Zehn Existenzen gerettet

Das Landgericht hat sich geweigert, das Pseudo-Gutachten von Professor Still als Grundlage für einen Strafprozess gelten zu lassen, der im Interesse der verletzten Volksseele zehn Existenzen geopfert hätte. Die drei Richter sind ihrer großen Aufgabe gerecht geworden. Sie sind der Versuchung nicht erlegen, den mächtigen - und völlig verständlichen - Wunsch der Vielen über das Recht zu stellen. Sie haben die Schwachen geschützt. Die Nichteröffnungsentscheidung des Landgerichts Duisburg war ein großer Tag für die Gewaltenteilung und damit für den Rechtsstaat.