
Durch Senkung der Strafbarkeitsgrenze will Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erreichen, dass Stalking-Opfer früheren und konsequenteren Schutz vor ihrem Belästiger erfahren. Oft wird bei Stalking auf Grund einer Schwachstelle im Straftatbestand zu spät für einen effizienten Schutz der Opfer eingegriffen.
Den Gesetzesentwurf für die Neuregelung wird die Ministerin den Justizministern der anderen Bundesländer in der kommenden Woche bei der Justizministerkonferenz vorstellen.
Nach ihren Plänen soll die Hürde für die Strafbarkeit von Stalking gesenkt werden.
Psychische Belastung des Opfers soll stärker gewichtet werden
«Bisher krankt die strafrechtliche Verfolgung von Stalkern daran, dass eine psychische Belastung des Opfers, und sei sie auch noch so stark, allein nicht ausreicht», erläuterte die CSU-Politikerin. Ein Opfer, das Stärke zeige und sich nach außen nichts anmerken lasse, werde im Regelfall nicht geschützt.
Beharrliches Nachstellen muss für hoheitliche Abwehrmaßnahmen ausreichen
«Hier muss es in Zukunft reichen, dass das beharrliche Nachstellen "geeignet" ist, die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen», fordert die Justizministerin. Nur so können rechtzeitige Konsequenzen sichergestellt werden.
Hintergrund: Nicht selten werden Anzeigen wegen Stalking mangels massiverer Belästigung nicht weiter verfolgt und später kommt es dann doch - quasi nach von den Ermittlungsbehörden ignorierter Ansage - zu schwereren und schwersten Straftaten gegen das Opfer.
Schlagworte zum Thema: Stalking, Belästigung, Sexuelle Belästigung
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