
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen schreitet in der Digitalisierung voran. Seit November 2021 werden dort an allen Verwaltungsgerichten und am Oberverwaltungsgericht die Akten ausschließlich elektronisch geführt.
Bereits im Jahre 2019 hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW nach einer mehrjährigen Entwicklungsphase mit der Umstellung auf die elektronische Aktenführung begonnen. Nun ist der Prozess beendet. Der Vizepräsident des OVG, Sebastian Beimesche, ist zufrieden, denn der Abschied von der Papierakte und die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte kommt gerade rechtzeitig.
Verpflichtung für professionelle Verfahrensbeteiligte zur elektronischen Einreichung
Ab Januar müssen auch Rechtsanwälte und Behörden alle Schriftsätze auf elektronischem Weg bei den Gerichten einreichen. Ab dem Zeitpunkt greift für Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Bislang waren sie nur verpflichtet, den Posteingang im beA abzurufen (sog. passive Nutzungspflicht). Einige vereinzelte Gerichte, wie die Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein, hatten zwar schon seit Januar 2021 die elektronische Einreichung von Schriftsätzen durch Rechtsanwälte gefordert. Flächendeckend wird dies in Deutschland aber erst ab Januar 2022 eingeführt. Ab dem Zeitpunkt ist auch der Rechtsanwalt oder Behördenmitarbeiter, der sich bislang gegen die Digitalisierung wehrte, verpflichtet, den elektronischen Schriftverkehr zu nutzen.
Arbeitserleichterung durch Digitalisierung
Insbesondere während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hat sich die fortgeschrittene Digitalisierung positiv bemerkbar gemacht und die tägliche Arbeit erleichtert. Durch die elektronische Aktenführung an den Verwaltungsgerichten in NRW war es sowohl für Richter als auch für die Mitarbeiter auf den Geschäftsstellen möglich, viele Aufgaben aus dem Homeoffice zu erledigen. Aber auch die Weiterverarbeitung eingehender Schriftsätze ist auf elektronischem Wege schneller und effizienter.
Über kurz oder lang ist damit zu rechnen, dass die elektronische Akte nicht nur bei den Gerichten, sondern auch bei Rechtsanwälten und Behörden die Papierakte ablösen wird.
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