Maklerkunde muss Vorkenntnis unverzüglich offenlegen
Die Berufung auf eine Vorkenntnis kann einem Maklerkunden (Beklagter) verwehrt sein, wenn er bei Kontaktaufnahme mit dem Makler nicht umgehend auf diese hinweist und etwaigen Provisionsforderungen unter Hinweis darauf widerspricht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken gibt in einem Fall dem Makler Recht. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision.
(OLG Zweibrücken, Urteil v. 26.9.2023, 8 U 138/22)
Sachverhalt: Maklervertrag und Maklerprovision
Ein Makler schließt einen Maklervertrag über die Vermittlung des Verkaufs einer Villa ab. Der Vertrag sieht vor, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer eine Provision von je zwei Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer schulden. Der Makler findet schnell einen Käufer, und es wird eine E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Makler und der Frau des Käufers dokumentiert, in der diese die Kenntnis und Akzeptanz der Maklerprovision bestätigt.
Später wird die Villa tatsächlich verkauft, und in der Kaufvertragsurkunde wird ausdrücklich auf die Vermittlung durch den Makler hingewiesen. Der Makler stellt dem Käufer die Provision in Rechnung, aber dieser weigert sich zu zahlen und argumentiert unter anderem mit Vorkenntnissen, die die Kausalität der Maklerleistung beeinträchtigen würden.
Entscheidung: Offenbarungspflicht bei Vorkenntnissen
Es wird vom Gericht festgestellt, dass zwischen dem Makler und dem Käufer aufgrund der E-Mail-Korrespondenz mit der Ehefrau ein eigener Maklervertrag geschlossen wurde. Das Gericht argumentiert, dass die Kausalität der Vermittlertätigkeit angenommen werden kann, wenn der Kaufvertrag in zeitlichem Zusammenhang von unter einem Jahr nach der Maklertätigkeit abgeschlossen wird.
Der Käufer könne zwar Umstände vorbringen, die auf eine Vorkenntnis hindeuten, aber in diesem Fall hat er den Provisionsforderungen nicht sofort widersprochen und zudem trotz angeblicher Vorkenntnis in der Kaufvertragsurkunde ausdrücklich die Vermittlung durch den Makler bestätigt.
Die Konsequenz für die Praxis lautet, dass der Maklerkunde verpflichtet ist, eine etwaige Vorkenntnis unverzüglich offenzulegen, andernfalls kann er sich nicht mehr darauf berufen. Die Entscheidung des Gerichts stützt sich auf den Grundsatz von Treu und Glauben. Es wird darauf hingewiesen, dass es bezüglich der Offenbarungspflicht bei Vorkenntnissen unterschiedliche Meinungen gibt – wobei der Bundesgerichtshof (BGH) eine solche Pflicht ablehnt.
Praxistipp: Vorkenntnis im Maklervertrag
Im Maklervertrag kann explizit vorgesehen werden, dass der Kunde eine etwaige Vorkenntnis offenbaren muss. Die Frage, ob das durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) möglich ist, bleibt jedoch in der Rechtsprechung umstritten. Insofern ist darauf zu achten, dass die Regelung zur Vorkenntnis möglichst individualvertraglich abgeschlossen wird.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.5502
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
1.511
-
Gerichtliche Ladungen richtig lesen und verstehen
1.494
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
1.444
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
1.404
-
Welche Maßnahmen drohen beim Ausbleiben der Partei?
1.069
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
1.064
-
Verdacht der Befangenheit auf Grund des Verhaltens des Richters
1.063
-
Formwirksamkeit von Dokumenten mit eingescannter Unterschrift
1.0611
-
Voraussetzungen und Fristen für die Wiedereinsetzung
995
-
Das Dach über einer Sondereigentumseinheit ist Gemeinschaftseigentum
26.09.2024
-
Vermieter müssen Mieter über Verkauf des Mietobjekts informieren
25.09.2024
-
Kündigung – Berufung von Mieter auf angespannten Wohnungsmarkt?
04.09.2024
-
Eigenbedarfskündigung kann vertraglich ausgeschlossen werden
29.08.2024
-
Hausfriedensstörung durch Cannabiskonsum und andere Störungen
27.08.2024
-
Versagung des Zuschlags wegen unfairen Bieterverhaltens
22.08.2024
-
Inflation rechtfertigt keine Mieterhöhung über den Mietspiegelwert
21.08.2024
-
Datenschutz für Wohnraumfotos beim Hausverkauf
20.08.2024
-
Kündigung von Wohnung wegen Falschparkens
19.08.2024
-
BGH präzisiert Mangelbegriff beim Verkauf von Altbauwohnungen
15.08.2024