- Neuregelung geplant
- Wo muss geklagt oder widersprochen werden und bis wann?
- Rechtsmittelbelehrung rechtlich geboten
- Geltungsbereich: Verfahren ohne Anwaltszwang
- Folgen einer fehlenden Belehrung

Bild: Haufe Online Redaktion
'Vor lauter Bäumen sieht man den Wald nicht mehr.
Ein Rechtssuchender, manchmal auch ein Anwalt, sieht gelegentlich vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr, wenn es um den nächsten Schritt in einem Verfahren geht.
Die Einführung der Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozess soll dem Rechtssuchenden die Orientierung erleichtern und gleichzeitig die Justiz vor unnötigem Bearbeitungsaufwand durch Einlegung unzulässiger Rechtsbehelfe bzw. zulässiger Rechtsbehelfe bei unzuständigen Stellen schützen. Die künftige Belehrung soll daher den Bürger über Form, Frist, Art und zuständiges Gericht des Rechtsbehelfs Auskunft geben.
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Rechtsbehelfsbelehrung