
Um für die bevorstehenden Veränderungen gewappnet zu sein, sollte jeder Rechtsanwalt mit Blick auf das beA einen groben Ablaufplan im Kopf haben. Dabei gilt es insbesondere Folgendes zu beachten:
Vorbereitung der Kanzlei auf das beA
- Sind die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des beA gegeben?
- Ist insbesondere die benötigte Hardware vorhanden
- und ist die Internetverbindung leistungsstark?
- Wie soll der Zugriff auf das beA erfolgen?
- Ist ggf. die Kanzleisoftware auf dem neuesten Stand und gewährleistet den Zugriff?
- Sind die Mitarbeiter/innen ausreichend geschult, um eine fehlerfreie Nutzung des beA sicherzustellen?
- Macht es Sinn, langfristig auf eine elektronische Aktenführung umzustellen?
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Schlagworte zum Thema: Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsanwalt, Bundesrechtsanwaltskammer, Kanzlei, Kanzleimanagement, Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
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