Legal Tech-Trends: Blockchain, Smart Contracts und Chatbots

Es sind auch andere Trends der Digitalwirtschaft mit einschneidenden Veränderungspotential zu erwähnen. So könnten sogenannte Distributed-Ledger-Technologien geeignet sein, die traditionelle Mittlerrolle von Banken oder Notaren überflüssig zu machen oder gar öffentliche Register zu ersetzen.

Einen Innovationsschub erhoffen sich Aufgeschlossene von Anwendungen, die auf sogenannte Distributed-Ledger-Technologien fußen und traditionell an Transaktionen beteiligte Mittelspersonen entbehrlich machen.

Blockchain: Kryptowährungsbasis und Grundbuchsubstitut?

Besonderen Bekanntheitsgrad haben Anwendungen auf Basis der sogenannten Blockchain erlangt, worunter man stark vereinfacht eine extrem schwer manipulierbare öffentliche Datenbank versteht, die von keiner zentralen Stelle, sondern dezentral vom Nutzernetzwerk gepflegt und verwaltet wird.

  • Die Daten sind wie in einer Kette protokollartig aneinander gekettet,
  • die konkrete Gestalt der Kette ist auf allen Rechnern des Teilnehmernetzwerks hinterlegt.
  • Mit jedem neuen Kettenglied verändert und verlängert sich die Kette,
  • einzelne Glieder können nicht herausgegriffen und nachträglich manipuliert werden.

Die meisten Kryptowährungen funktionieren auf dieser Basis, jede Transaktion mit der Währung wird protokolliert, eine klassische Bank gibt es nicht. Nicht die Banken setzen eine Überweisung um, sondern die Erfüllung informationstechnisch vordefinierter Voraussetzungen bewirkt die Übertragung von Guthaben. Die Konten lauten aber nicht auf einen bestimmten Rechtsträger, sondern sind bloße Adressen, Überweisungen können nur mithilfe eines privaten Schlüssels getätigt werden.

Neue Technologien werfen neue Rechtsfragen auf

Wem z.B. nach einem Passwortdiebstahl das Kryptoguthaben rechtlich gesehen gebührt oder ob und wie das virtuelle Guthaben rechtlich geschützt wird, ist noch nicht hinreichend geklärt. Das Kryptowährungssystem lässt sich zudem teilweise schwer mit den zivilrechtlichen Grundprinzipien in Einklang bringen.

  • Fest steht aber, dass auf Blockchainbasis abgebildete Transaktionshistorien relativ fälschungssicher festgehalten werden,
  • Manipulationen sind schwierig.

Letzteres führt dazu, dass manche fordern, Grundbücher künftig auf eine Blockchain zu verlagern. Dabei ist zu bedenken, dass die in einem Blockchain-Netzwerk teilnehmenden Rechner bei einer Verlagerung der Grundbuchdaten auf eine Blockchain binnen Sekunden eine – Stand jetzt utopische – Rechnerleistung von über 40 Terabyte stemmen müssten. Darüber hinaus spricht die Erforderlichkeit wirksamer Schutzmechanismen gegen eine solches Aufgabenoutsourcing: Die Verteilung der Verfahrensschritte auf mehrere Beteiligte beim bestehenden elektronischen Grundbuch ist für Betroffene wirksamer als die ohne inhaltliche Prüfung erfolgende Validierung im Peer-to-Peer-Netzwerk.

Nicht voreilig auf Notare verzichten

Vor diesem Hintergrund sollte man die rechtspraktische Möglichkeit des Verzichts auf Institutionen wie Banken, Grundbuchämter oder sonstige Mittler wie Notare nicht vorschnell bejahen. Insbesondere beweist die Abbildung eines Vorgangs auf der Blockchain nur den Vollzug von Geschäften, sagt über dessen materiell-rechtliche Wirksamkeit aber nichts aus. Ein Vorgang als öffentlich dokumentiertes Kettenglied kann trotzdem unwirksam sein und der Rückabwicklungspflicht unterliegen. Seine bloße Existenz in einem virtuellen Protokoll ändert daran nichts.

Chatbots: Rechtsrat vom Computer

Im Alltag gut funktionierende Kommunikations- und Informationssysteme wie Amazons Alexa legen nahe, dass auch juristische Chatbots eine Zukunft in der Rechtsberatung haben könnten. In relativ einfach strukturierten und standardisierbaren Rechtsfällen wie im Verkehrs- oder Mietrecht könnten diese in der Lage sein, Rechtsfragen online zu beantworten. Erste Entwicklungen auf dem Rechtsmarkt gibt es bereits.

Erfolgreich ist beispielsweise der britische Chatbot DoNotpay, der Fragen stellt und aus den Antworten bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Strafzettels ein automatisches Beschwerdeschreiben verfasst.

Ferner existiert mit RATISBot, dem ersten deutschen Anwalts-Chatbot einer Passauer Kanzlei, eine Software, die durch Fragen überprüft, ob der Anfragende bei einer Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung hat und die bejahendenfalls ein zur direkten Weiterleitung an die Fluggesellschaft geeignetes Schreiben verfasst.

Eng im Zusammenhang mit Chatbots steht das gesamte Thema künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, das in Zukunft u.a. sehr effiziente Anwendungen zur Dokumentenauswertung parat halten dürfte.

Smart Contracts

Vermehrt macht auch das Schlagwort der “Smart Contracts” die Runde. Damit sind keine Verträge im engeren, d.h. juristischen Sinne gemeint. Vielmehr geht es darum, sich auf wiederkehrende Vorgänge oder Probleme innerhalb eines Vertragsverhältnisses durch Programmiervorgänge derart vorbereitet, dass ein Computersystem über die Einhaltung des Vertrags wacht und den Eintritt bestimmter Ereignisse mit vorher festgelegten Folgen verknüpft und diese selbständig auslöst.

Was zunächst sinnvoll klingt, erweist sich bei genauerer Betrachtung als problematisch. Wer z.B. den Motor eines Leasingfahrzeugs sperrt, weil die Rate des Leasingnehmers nicht gezahlt wurde, stört diesen im Besitz und begeht rechtlich gesehen verbotene Eigenmacht. Das ist zwingendes Recht und kann nicht von den Vertragspartnern per einverständlicher Regelung abbedungen werden. Unter anderem aus diesem Grund begegnet die juristische Fachliteratur solchen Gestaltungen mit Skepsis: Der sinnvolle Einsatz von Smart Contracts in Deutschland erfordert zunächst Gesetzesänderungen. Und selbst dann wären noch wichtige Fragen zu klären, z.B. wer unter welchen Umständen in die Struktur eines solchen Programms eingreifen und den Smart Contract an geänderte realweltliche Umstände anpassen darf (sog. Oracle-Problem).