Wie AGB blind unterschrieben oder per Mausklick bestätigt werden

Was und auch wie wir unterschreiben oder im Netz durch einen Klick bestätigen, ist ein häufig unterschätztes Thema. Gerade im Internet ist der Drang ans Ziel zu kommen oft stärker als Vorsicht und Bedenken. Wie ein Experiment in England nun gezeigt hat, akzeptiert manch einer sogar durch einen unbedachten Klick eine Selbstverpflichtung zum Klo putzen.

Wer liest schon alles durch, was ihm so vorgelegt wird. Allein die AGB, die man beispielsweise bei einer Onlinebestellung einfach durch einen Klick – anstelle einer persönlichen Unterschrift - akzeptiert, die AGB bei täglichen Kaufverträgen, die AGB der Banken – das alles unterschreiben die meisten, ohne den Inhalt überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.

WLAN-Anbieter verpflichtet seine User zum Toilettenputzen

Der britische WLAN-Anbieter „Purple“ hat nun seine User zu Demonstrationszwecken bewusst hinter's Licht geführt. Vor einigen Wochen führte das Unternehmen eine Klausel in seine Internet-AGB ein mit folgendem sinngemäßem Inhalt:

„Purple kann jeden User nach seinem Ermessen dazu verpflichten, 1.000 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Das kann bedeuten: Öffentliche Parks von Dreck säubern, streunende Hunde und Katzen umarmen, verstopfte Abwasserrohre reinigen. Auf Festivals Toiletten putzen. Schneckenhäuser bemalen, um das Leben der Tiere fröhlicher zu machen oder Kaugummis von der Straße kratzen.“

Über 22.000 User akzeptierten blind

Laut Angaben von Purple akzeptierten 22.775 User die AGB durch einen bestätigenden Klick. Die User von Purple nutzen im wesentlichen von Purple angebotene Hot-Spots in diversen Restaurants und sonstigen öffentlich zugänglichen Räumen. Die verdutzten User erfuhren von den von ihnen unbedacht eingegangenen Verpflichtungen aus der Presse. Sie wurden inzwischen vom Unternehmenschef Gavin Wheeldon beruhigt. Die Aktion sei lediglich ein Scherz gewesen, der zeigen sollte, wie leichtsinnig viele User mit ihren Rechten umgehen.

Es ist gefährlich, das Kleingedruckte nicht zu lesen

Der Unternehmenschef betonte, man habe sich nicht über die User lustig machen wollen.

Das Unternehmen habe aber verdeutlichen wollen, wie gefährlich es ist, AGB zu akzeptieren, die man nicht gelesen hat.

Der Unternehmenschef wies auch darauf hin, wie gutgläubig viele User ihre persönlichen Daten offen legen, ohne die Folgen zu bedenken.

Man kann den Usern keinen Vorwurf machen

Bundesjustizminister Heiko Maas hat bereits vor zwei Jahren vorgerechnet, wie viel Zeit man aufbringen müsste, um die AGB, die einem im Durchschnitt im täglichen Leben vorgelegt werden, sämtlich durchzulesen.

Das Ministerium kam auf einen Zeitraum von drei Monaten jährlich mit jeweils fünf Lesetagen wöchentlich, um alle Texte zu lesen. Hieraus folgt, dass man im täglichen Leben gar nicht anders kann, als AGB teilweise blind zu akzeptieren und man insoweit den Unternehmen, die die AGB fast sämtlich verwenden, ziemlich schutzlos ausgeliefert ist.

Überraschende Klauseln sind in Deutschland unwirksam

Zum Glück hat der Gesetzgeber in Deutschland allzu großen Überraschungen vorgebeugt.

Gemäß § 305 c BGB sind überraschende Klauseln in AGB unwirksam. Auch die von Purple verwendete Klausel wäre nach deutschem Recht nichtig und würde keinerlei rechtliche Verpflichtung auslösen.

Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Rechtsprechung zur Nichtigkeit solcher Klauseln äußerst unübersichtlich ist und in nicht so offensichtlichen Fällen durchaus unerwünschte Verpflichtungen durch AGB begründet werden können.

Eigenwilliger Protest eines Jurastudenten

Der australische Jurastudent Jared Hyams ist vor einigen Jahren einen eigenen Weg gegangen, gegen den nach seiner Auffassung herrschenden Unterschriftenwahnsinn zu protestieren. Er unterschreibt seither Kaufverträge, aber auch amtliche Papiere grundsätzlich mit einem Penissymbol. Er will damit ein Zeichen gegen stupide Regeln setzen, an die sich jeder ohne nachzudenken hält. Er kritisiert, dass auf einer gestohlenen Kreditkarte jeder Dieb gleich noch die Unterschrift mitgeliefert bekommt. Auch seinen Führerschein hat er mit einem gut erkennbaren Penissymbol unterschrieben. Offensichtlich hat es bei der Behörde keiner gemerkt, denn der Führerschein wurde ihm problemlos ausgehändigt.

Auch Promis unterzeichnen unüberlegt

Manche Promis messen ihrer Unterschrift offensichtlich gar keine Funktion zu. Ein gutes Beispiel ist der Fußballkaiser Franz Beckenbauer. Im Rahmen der Affäre um die Vergabe der WM 2006 äußerte Beckenbauer gegenüber der Süddeutschen Zeitung zu möglichen Unterschriften unter brisante Dokumente, er habe immer alles, was im vorgelegt wurde, blind unterschrieben, ohne es überhaupt zu lesen; er habe nie etwas hinterfragt. Er habe Wichtigeres zu tun gehabt, als Papiere und Kleingedrucktes zu lesen. Deshalb könne er sich auch an eine vertragliche Vereinbarung mit dem früheren FIFA Vizepräsident Jack Warner nicht erinnern. Ein Papier in englischer Sprache, das er vor Jahren unterzeichnet hatte, kommentierte er: „Ich kenne das Papier erst seit ein paar Stunden und muss das Juristenenglisch erst mal übersetzen lassen“. Zumindest für den Normalverbraucher ist diese Einstellung zur Unterschrift nicht  empfehlenswert.

Von weit über 20.000 hat nur einer es gemerkt

Die spektakuläre AGB-Aktion des WLAN-Anbieters Purple war übrigens mit einem Gewinnspiel verbunden, wie der britische „Guardian“ meldete. Wer dem Unternehmen nicht auf den Leim ging und die fiese „Kloputz-Klausel“ bemerkte, konnte einen Amazon-Gutschein im Wert von 100 Pfund gewinnen. Nach zwei Wochen beendete Purple die Aktion und ermittelte die Gewinner. Es war genau eine Person!

Fazit:  Zumindest kurz überfliegen sollte man eine AGB immer, bevor man sie unterschreibt oder den Bestätigungs-Button anklickt. Unliebsame Überraschungen sind sonst auch unter der Geltung deutschen Rechts nicht ausgeschlossen.