Welches Online-Marketing macht für Rechtsanwälte Sinn?

Immer mehr Mandanten finden heute über das Internet den passenden Anwalt. Kaum eine Kanzlei hat keine Ambitionen, an diesem Trend teilzuhaben. Doch die Online-Akquise ist ein schnelllebiges Geschäft. Eigene Homepage, Anwaltsuchdienste, Social-Media – auf welche Karte sollten Kanzleien heute setzen?

Online-Marketing – Megatrend für alle?

Einige Großkanzleien werden wohl auch in Zukunft ihre neuen Mandanten weiter auf dem Golfplatz statt bei Google akquirieren. Für alle anderen gilt: willkommen im digitalen Zeitalter. Viele Anwälte sind noch immer dem Wunschdenken verfallen, eine wichtige Sache wie Rechtsrat suche man doch nicht im Internet. Das Gegenteil ist der Fall. Da das Internet der lange vorherrschenden Intransparenz und dem fehlenden Wettbewerb auf dem Markt der Rechtsberatung ein Ende bereitet hat, suchen immer mehr Menschen im Netz nach der zu ihnen passenden Kanzlei.

Der Trend zur Online-Akquise wird darüber hinaus auch von dem Umstand genährt, dass immer mehr potentielle Mandanten immer netzaffiner werden. Waren zum Beispiel 70-jährige mit erbrechtlichem Beratungsbedarf vor 10 Jahren häufig gänzlich offline, nutzen viele von ihnen heute wie selbstverständlich Suchmaschinen und Social Media-Profile zur Informationsbeschaffung und Kommunikation.

Die Kanzleihomepage – mehr als eine Visitenkarte?

Zentraler Bestandteil des Onlinemarketings für Anwälte bleibt der eigene Internetauftritt der der Kanzlei. Dieser sollte informativ und ansprechend gestaltet werden. Ein gutes Foto und ein scharfes Profil, aus dem Kompetenzen, Spezialisierungen und Erfahrungen ersichtlich sind, sind insoweit die Mindestanforderungen.

Das gilt übrigens uneingeschränkt auch für Anwälte, die ausschließlich Akquisekanäle in der Offline-Welt nutzen. Denn auch der potentielle Mandant, der den Anwalt bei einem Vortrag sieht oder die Empfehlung von einem Nachbarn bekommt, wird erst einmal Google fragen, was der Rechtsberater so drauf hat.

Was können die Anwaltsportale?

Ähnlich verhält es sich mit der Nutzung der einschlägigen Anwaltsuchdienste im Internet. Wer bei anwalt.de, anwalt24 und sonstigen Portalen gelistet ist, kann sich dort bereits mit so vielen Daten präsentieren, dass die Bedeutung des eigenen Internetauftritts überschaubar wird. Wer bereits alle notwendigen Infos bei einem Suchdienst findet, wird sich von dort nur noch selten auf die Kanzleiseite des Anwalts durchklicken.

  • Da die großen Portale vor allem Dank ihrer Suchmaschinenoptimierung über gute Platzierungen bei Google und entsprechende Besucherzahlen verfügen, dürfte es für viele Kanzleien Sinn machen, sich dort zu platzieren.
  • Dann gilt es aber, sich gegen die Konkurrenz der weiteren im Suchdienst gelisteten Anwälte durchzusetzen.
  • Das funktioniert besonders gut mit einer Profilschärfung durch Fachbeiträge und auch mit positiven Bewertungen von Mandanten – soweit die Portale diese Features bieten.

Auch sonst ist die Bandbreite der Suchdienste groß. Einige Anbieter sind kostenlos, andere verlangen eine monatliche Gebühr oder eine Provision für die Mandatsvermittlung. Einige Portale wie Anwalt.de glänzen mit enormen Besucherzahlen, andere wie anwalt24 bieten dagegen zum Beispiel vielfältige Verlinkungsmöglichkeiten zu Inhalten auf der eigenen Kanzleiseite.

Suchmaschinenoptimierung – darf es auch etwas aufwändiger sein?

Solche Verlinkungen – Backlinks genannt – sind wichtig für diejenigen, die selbst mit ihrer eigenen Kanzleiseite bei Google gefunden werden wollen. Suchmaschinenoptimierung (SEO) heißt das Zauberwort. Der Einstieg in den Markt ist jedoch meist mühsam. Schließlich haben sich auf den vorderen Plätzen (und nur die zählen) der Suchmaschinen längst die einschlägigen Anwaltsuchdienste, Legal Tech-Portale und einige besonders aktive Kanzleien breit gemacht.

Neben Backlinks von anderen Domains sind optimierte Inhalte das zweite wichtige SEO-Standbein. Beides lässt sich nur bedingt – beispielsweise bei Agenturen – einkaufen. Stattdessen müssen hier die Anwälte selbst ran und den wertvollen Content schaffen. Dieser besteht sowohl aus informativen Seiten zu einzelnen Rechtsgebieten und Rechtsbegriffen als auch aus einem Kanzleiblog mit regelmäßigen Beiträgen zu mandatsrelevanten Themen.

Facebook & Co – was bringt Social Media für Anwälte?

Die Finger von einem Kanzleiblog sollte übrigens derjenige lassen, der es nicht hinbekommt, dort regelmäßig Beiträge zu veröffentlichen und diese zu verbreiten. Letzteres funktioniert am besten über Social Media-Kanäle. Ein Facebook-Profil und ein Homepage-Blog befruchten sich insoweit gegenseitig. Auch über Xing und LinkedIn lassen sich Bloginhalte gut in der digitalen Welt transportieren.

Blauäugig wäre es jedoch zu glauben, dass sich diese Inhalte dann wie von Zauberhand selbst im World Wide Web verbreiten. Wer bei Facebook noch nicht über 100.000 Abonnenten verfügt, sollte seine Beiträge dort kostenpflichtig bewerben, um mehr Leute zu erreichen als seine Kollegen, Freunde und Nachbarn.

Sinnvoll ist Werbung im Bereich Social Media vor allem, um die eigene Kanzleimarke bei der einschlägigen Zielgruppe bekannt zu machen. Dafür halten Facebook & Co die passenden Algorithmen für Werbetreibende bereit. Auch lassen sich mit Werbung in sozialen Netzwerken schnell aktuelle Themen mit Mandatsbezug besetzen.

Wer es dagegen auf diejenigen Internetnutzer abgesehen hat, die gezielt etwa nach einer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Hamburg oder nach einem Fachanwalt für Steuerrecht in München suchen, engagiert sich dagegen besser bei einem Anwaltsportal oder mit seiner eigenen Homepage bei Google. Schließlich hat auch der Suchmaschinengigant aus Kalifornien die besten Plätze für die kostenpflichtige Werbung platziert.

Was bringt die Zukunft?

Das alles ist nur eine Momentaufnahme in einer sich immer schneller verändernden Online-Welt. Vielleicht werden in nicht allzu ferner Zukunft digitale Assistenten wie Alexa oder Siri nach den passenden Anwälten für ihre Nutzer suchen. Vielleicht wird auch die Blogchain viele der jetzigen Player im Anwaltsmarketing fortfegen.

Nur eines scheint bis auf weiteres sicher. Die Algorithmen der Zukunft werden noch mehr als bisher folgenden Kanzleien zur Sichtbarkeit in der digitalen Welt verhelfen:

  • Zum einen die Kanzleien, die mit qualitativ hochwertigen Inhalten (ob nun als Text, Video oder durch einen Chatbot) und positivem Feedback das Interesse der Nutzer wecken. 
  • Zum anderen sind das die Kanzleien, die stets ein ausreichendes Budget zur Verfügung haben, sich die Aufmerksamkeit der Rechtsratsuchenden zu erkaufen.
Schlagworte zum Thema:  Rechtsanwalt, Kanzleimarketing