
Deutschland ist auf dem besten Weg zum echten Gourmetland. Auch die Gerichte machen diese Entwicklung mit. Wo vor 20 Jahren als Seewolf oder Seezunge noch serviert werden konnte, was dem Wirt einfiel, drohen beim Fisch-Fake mittlerweile empfindliche Strafen. In England dagegen wird mittlerweile von Gerichten gegen den Verzehr lebender Fische vorgegangen.
Wenn beim abendlichen Dinner das Duett von Edelfischen nicht den Vorstellungen des Gastes entspricht oder die Jacobsmuscheln zu unangenehmen Bauchkrämpfen führen, endet der Ärger meist nicht vor Gericht. Man geht einfach nicht mehr hin und sagt es weiter. Doch wer wirklich zum Richter zieht, findet heute ein geneigteres Ohr als vor einigen Jahren
1987: Falscher Fisch und Durchfall änderte früher an der Zeche nichts
Vor 20 Jahren hatten Feinschmecker bei uns noch wenig zu lachen. Dies erfuhr ein Gast in Gießen, der zusammen mit einem befreundeten Ehepaar, die Frau war Biologin, in einem italienischen Lokal aß. Sie bestellten "loup de mer", auch als Seewolf bekannt.
Als der Fisch serviert wurde, mundete er nicht nur schlecht, bei näherem Betrachten erkannte die Biologin, dass sich der edle Seewolf als eine gewöhnliche Brasse entpuppte, die noch dazu tranig rüberkam und komisch aussah. Dennoch verleibte man sich den Fisch ein, was im Nachgang noch Durchfall bewirkte.
Der Seewolf, der eine Brasse war.
Als es an die Bezahlung ging, ließ der Gast seiner Enttäuschung freien Lauf. Er wollte keine 48 DM für einen Seewolf bezahlen, der eine Brasse war. Der Wirt zog vor das Amtsgericht (Gießen, 46 C 1003/87). Das gab dem Wirt Recht. Dass erst reklamiert worden war, als der Fisch verzehrt war, schien dem Gericht absolut unverständlich.
Lässt man sich eine Brasse anstatt eines Seewolfs schmecken, so das Gericht, wird immer angenommen, diese sei für den Gast gleich wertvoll. Auch dass alle drei Gäste nach dem Verzehr Montezumas Rache ereilte, überzeugte den Richter nicht. Es sei äußerst fraglich, ob traniger Geschmack zu Durchfall führen könne. Der Fischindustrie würde ja sonst der sichere Bankrott drohen.
2007: Keine ungestraften Fischexperimente mehr
Zwanzig Jahre später hatte der Gast mehr Fürsorge von der Rechtsprechung zu gewärtigen: Der Inhaber eines gut gehenden Fischrestaurants am Rhein wurde 2007 in Karlsruhe zu einer Geldstrafe von 35 000 EUR verurteilt und musste als so genannte Wertabschöpfung weitere 193 000 EUR an die Staatskasse abführen.
Er hatte im Zeitraum zwischen 2002 und 2005 tonnenweise Fisch als Seezunge verkauft, die in Wirklichkeit aus der wesentlichen billigeren Rotzunge und dem asiatischen Süßwasserpangasiusfisch bestand. Dabei kam hier die Kritik nicht einmal von der Gästeseite. Den Gästen, unter denen offensichtlich diesmal weder Fischer noch Biologen waren, war jahrelang nicht aufgefallen, dass ihnen falscher Fisch vorgesetzt wurde. Erst eine routinemäßige Kontrolle der Aufsichtsbehörden hatte den Fischtausch ans Licht gebracht.
Fast eine Freiheitsstrafe
Das AG Karlsruhe (Urteil v. 25. 1. 2007, 2 Ls 530 Js 13754/05) wertete den Vorgang als eindeutigen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz. Mit dem Richterspruch ist der Inhaber des sehr erfolgreichen Fischspezialitätenrestaurants allerdings noch glimpflich davongekommen. Der Angeklagte, der das Lokal 2002 von seinem Vater übernommen hatte, sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eigentlich zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten und einer Zahlung von 700 000 EUR verurteilt werden. Die Verteidigung konnte zwar die erdrückenden Beweise nicht widerlegen, fand diese Strafforderung allerdings völlig überzogen, da der Angeklagte in dem Bewusstsein agiert habe, es handele sich um “eine Art asiatische Seezunge”.
Zeiten ändern sich - unzulässige Trinkspiele mit Lebendfisch
Mittlerweile, in 2014, muss nicht mehr nur der Gast vor dem falschen Fisch, sondern auch der Fisch vor dem falchen Gast geschützt werden. Britische Tierschützer kämpfen gegen Onlinetrinkspiel mit - anfangs - lebenden Tieren.
Brite nach Verzehr von lebendem Goldfisch verurteilt
Ein Gericht im nordostenglischen Gateshead verurteilte einen 22-Jährigen zu einer Strafe von rund 400 EUR. Er hatte während eines Trinkspiels zu Silvester einen lebenden Goldfisch verschluckt. Zusammen mit den Gerichtskosten muss er fast tausend EUR zahlen. Dummerweise hatte er sich mit einem Video im Internet selbst verraten.
Darauf ist zu sehen, wie er erst einen halben Liter Bier mit Tabasco, Tequila, einem rohen Ei und Fischfutter herunterspült und anschließend noch einen zappelnden Goldfisch verschlingt.
Die königlichen Gesellschaft zur Verhütung von Grausamkeiten an Tieren klagte und der Richter bezeichnete die Aktion als „dämlich“ und verurteilte den jungen Mann wegen Grausamkeit an Tieren.