Über die Pfändung von Staatskanzleien und Passagierflugzeugen

Wer gegen seinen Schuldner einen vollstreckbaren Titel besitzt, kann grundsätzlich in dessen Vermögen pfänden.  Auch hier gilt das Motto: Keine Angst vor großen Tieren - sowohl die Pfändung des Amtssitzes einer Ministerpräsidentin als auch die eines Passagierflugzeuges liegen im Bereich des Möglichen.

Ein Verler Anwalt hatte seine Mandantin einem Arbeitsrechtsstreit vertreten. Die Mandantin war in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld beschäftigt. Nachdem sie schwanger geworden war, fühlte sie sich auf ihrem Arbeitsplatz diskriminiert, weil das Land nicht bereit war, ihr einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu geben.

Sie verklagte das Land NRW vor dem Arbeitsgericht wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot. Nachdem das Gericht der Klage Aussicht auf Erfolg bescheinigte, einigte man sich auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro. Die Zahlungsverpflichtung des Landes wurde in einem gerichtlichen, vollstreckbaren Vergleich protokolliert.

Trotz Zahlungstitels kein Zahlungseingang

Trotz mehrerer Zahlungsaufforderungen zahlte das Land fast drei Monate nicht. Der Sprecher des Justizministeriums erklärte seinerzeit, die Auszahlung könne umgehend erfolgen. Die JVA Bielefeld habe die Zahlung freigegeben. Das Geld sei lediglich wegen Unstimmigkeiten bei der Kontonummer bisher nicht angewiesen worden.

Antrag auf Pfändung der Staatskanzlei

Der Anwalt der Frau betrachtete das als Ausrede und hat daraufhin die Pfändung der Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft beantragt. Der Gerichtsvollzieher hätte hiernach das Pfandsiegel beispielsweise auf dem Schreibtisch der Ministerpräsidentin, den Bürostühlen oder möglicherweise vorhandenen Kunstwerken anbringen können. Ein wenig peinlich wäre das für die Ministerpräsidentin wohl gewesen. Eine zunächst beabsichtigte Pfändung des Fuhrparks wäre dagegen wohl eher nicht möglich gewesen, weil die meisten Fahrzeuge dort nur geleast waren.

Geht doch! Vollstreckung in letzter Minute abgewendet

Durch die Pfändungsankündigung aufgeschreckt, ist das Land dann doch dem bevorstehenden Auftritt des Gerichtserziehers zuvorgekommen und hat die Sache durch Zahlung erledigt.

Der Gerichtsvollzieher war schon kurz vor dem Rollfeld

In einem anderen Fall zeigte die Fluggesellschaft Condor sich besonders zahlungsresistent. Ein Fluggast hatte wegen einer übermäßigen Verspätung einen europäischen Titel auf Zahlung von 600 Euro gegen die Gesellschaft erwirkt.

Über einen Zeitraum von vier Jahren ignorierte die Fluggesellschaft die diversen Mahnungen des Fluggastes. Dieser beauftragte darauf einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung seines Anspruchs.

Der zögerte nicht lange und machte sich direkt auf den Weg zum Flughafen Salzburg zur Pfändung einer Passagiermaschine. Der Gerichtsvollzieher hatte bereits die Genehmigung beantragt, das Rollfeld zum Zwecke der Durchführung der Pfändung zu betreten, als die Fluggesellschaft in letzter Minute intervenierte und ihre Schuld beglich.

Fazit:

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