Spaßfrei: DJ in Polizeiuniform landet in Düsseldorf vor Gericht

Ein etwas skurriler Strafprozess erregt zur Zeit die Gemüter der Karnevalisten im Rheinland. Ein DJ, der in der Düsseldorfer Altstadt zu Karneval in einem Club auflegte, muss sich vor Gericht verantworten, weil er dies in einer echten Polizeiuniform tat. In Köln wär das nicht passiert ...

Straßenkarneval 2015 in Düsseldorf. Das Wetter spielt mit, die Sonne scheint, auf der als Partymeile bekannten Ratinger Straße legt ein DJ in einem Club heiße Rhythmen auf. Als besonderen Gag hat er sich eine echte Polizeiuniform besorgt und bewegt sich rhythmisch hinter seinem Pult mit bis zum Bauchnabel geöffnetem Hemd. Die Karnevalsjecken haben ihren Spaß und tanzen kräftig mit.

Düsseldorfer Polizisten zeigen wenig Humor

Als die Luft im Club immer schlechter wird, begibt sich der DJ kurz nach draußen, um etwas frische Luft zu schnappen. Sein Hemd lässt er dabei offen. Plötzlich und unerwartet wird der DJ von fünf echten Polizisten umringt, die sich drohend vor ihm aufbauen. Sie fordern ihn ultimativ auf, sich auf der Stelle seiner Uniform zu entledigen. Für die echten Polizisten ist es kein Spaß, sie meinen es todernst. Vor den Augen des Publikums muss der DJ sich entkleiden.

Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zeigte ebenfalls kein Verständnis für den besonderen karnevalistischen Humor des DJ`s. Sie beantragte einen Strafbefehl wegen Titel- und Amtsmissbrauchs. Ergebnis: Das AG erließ ein Strafbefehl über 1.200 Euro. Damit war der 54-jährige DJ nicht einverstanden und legte Einspruch ein.

StA fordert: Keine Nachsicht für falschen Polizisten

In der vergangenen Woche wurde vor dem AG Düsseldorf über den Einspruch verhandelt. Auch in dieser Verhandlung kam wenig Frohsinn auf. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, das Publikum getäuscht zu haben. Leicht hätten Personen ihn mit einem echten Polizisten verwechseln können.

  • Wäre jemand in Not geraten und möglicherweise von gewaltbereiten Personen angegriffen worden, so hätte er möglicherweise vergeblich den falschen Polizisten um Hilfe gebeten.
  • Solche Gefahren seien gerade auch im Karneval durch ein Verhalten wie das des Angeklagten nicht auszuschließen.

Deshalb sei jede Nachsicht fehl am Platze.

Mit Kanonen auf ganz kleine Spatzen geschossen?

Der Vorsitzende Richter versuchte, die Aufregung etwas zu beschwichtigen. Er unterstellte, dass der Angeklagte keine böse Absicht verfolgte und schlug vor, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro wegen geringen Verschuldens einzustellen. Dies wiederum brachte den Strafverteidiger des Angeklagten auf die Palme.

„Wie betrunken muss jemand sein, um meinen Mandanten für einen Polizisten zu halten?“.

Für die ganze Anklage habe er aber auch nicht das geringste Verständnis. Hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, und zwar auf ganz besonders kleine Spatzen. Auch eine Geldbuße von 600 Euro sei angesichts der Geringfügigkeit der Angelegenheit völlig unverhältnismäßig. Der Verteidiger wies nochmals auf das offene Hemd des Angeklagten hin. Darüber hinaus habe er weder eine Polizeimütze, noch eine Uniformjacke noch eine Waffe getragen. Eine Verwechslungsgefahr mit einem echten Polizisten habe nicht annähernd bestanden.

BGH fordert für Amtsmissbrauch Verwechslungsgefahr

In einem vor Jahren entschiedenen Fall hat der BGH die Verwirklichung des Tatbestandes des Amts- und des Titelmissbrauchs gemäß §§ 132, 132a StGB davon abhängig gemacht, dass der Betroffene durch sein Verhalten den Anschein hoheitlichen Handelns erweckt und die Gefahr der Verwechslung mit einem echten Amtsträger besteht (BGH, Beschluss v. 15.3. 2011, 4 StR 40/11).

Gerade diese Verwechslungsgefahr wollte der anklagende Staatsanwalt im konkreten Verfahren aber nicht ausschließen. Eine Einstellung gegen Geldbuße hätte er wohl zugestimmt, mehr aber auch nicht.

Sträflingslook statt Polizeiuniform

Da zeigte sich nun die Verteidigung stur. Der Strafverteidiger war mit der Verhängung einer Geldbuße nicht einverstanden und bestand darauf, Beweis zur Frage der Verwechslungsgefahr zu erheben. Das Verfahren muss daher nun neu aufgerollt werden. In einer künftigen Verhandlung werden eine Reihe von Karnevalisten als Zeugen dazu aussagen müssen, ob sie den DJ für einen echten Polizisten gehalten haben. Der Chef des Clubs hatte übrigens die Party in seinem Club dadurch retten können, dass er seinem DJ schnell ein neues Karnevalskostüm besorgt hat. Nach dem Polizeieinsatz trat der DJ im Sträflingslook auf.

In Köln wäre das so nicht passiert

Es erscheint nicht wirklich verwunderlich, dass der Strafverteidiger für die Düsseldorfer Strenge kein Verständnis hatte. Der Strafverteidiger des Angeklagten ist nämlich im benachbarten Köln beheimatet. Da wäre so wenig Verständnis für einen Karnevalsgag wohl undenkbar. Auch sonst sind die Gesetzeshüter da etwas weniger steif und förmlich

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