Rückkehr der Todesstrafe   - Amnesty International alarmiert

Die Zahl der weltweiten Hinrichtungen steigt beängstigend. Amnesty International weist darauf hin, dass in 2013 mindestens 778 Menschen hingerichtet wurden, von denen auch einige minderjährig waren. Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch deutlich höher liegen.    

Die Zahl der von Amnesty festgestellten Fälle betrifft nur wenige Länder. Führend ist China. Die dortigen Zahlen sind nicht bekannt. Amnesty geht jedoch davon aus, dass im Jahr 2013 in China mehrere Tausend Todesurteile vollstreckt worden sind.

Großteil der Hinrichtungen in wenigen Staaten

Außerhalb Chinas fanden 80 % der Hinrichtungen in den drei Staaten Iran, Irak und Saudi-Arabien statt. In Saudi-Arabien wurden laut Amnesty 79 Menschen im vergangenen Jahr hingerichtet. Drei der Hingerichteten waren minderjährig. Im Iran und im Irak sei die Zahl der Hinrichtungen wahrscheinlich höher gewesen, im Iran mindestens 369 Fälle, im Irak mindestens 169.

In den USA wurden im Jahr 2013 immerhin noch 39 Menschen exekutiert.

Weckruf: Ägypten verhängt 529 Todesurteil innerhalb von zwei Tagen

Aufgerüttelt wurde die Weltöffentlichkeit nach langer Latenzphase des Themas Todesstrafe wieder, als am 24.03.2014 in Ägypten nach zweitägiger Verhandlung gegen 529 Angeklagte quasi massenweise Todesurteile verhängt wurden.

Den Angeklagten war vorgeworfen worden, sie hätten nach der gewaltsamen Absetzung der Regierung in Ägypten an der Ermordung des stellvertretenden Kommandanten einer Polizeistation in Minya teilgenommen. Die Verurteilen waren sämtlich Anhänger des gestürzten Staatspräsidenten Mursi. Unter den Angeklagten sind zahlreiche Führungsmitglieder der inzwischen in Ägypten verbotenen Muslimbruderschaft.

Verteidigerrechte ignoriert

Die Verteidiger der Angeklagten teilten mit, dass sie praktisch keine Gelegenheit hatten, für ihre Mandanten eigene Stellungnahmen abzugeben. Die Webseite „ deathpenaltyworldwide“ ergänzt, dass in Ägypten zwischen 1981 und 2000 insgesamt 709 Menschen zum Tode verurteilt worden seien, 248 davon seien hingerichtet worden.

Beobachter sehen zurzeit in Ägypten die Gefahr, dass die Todesurteile politisch instrumentalisiert werden, um die Muslimbruderschaft politisch in den Hintergrund zu drängen. Gegen die Proteste der Anhänger der Muslimbruderschaft ging die Polizei bisher dermaßen rabiat vor, dass ca. 1400 Anhänger der Muslimbruderschaft zu Tode gekommen sind.

Todesstrafe in der EU abgeschafft

In den Mitgliedsstaaten der EU ist die Todesstrafe inzwischen vollständig abgeschafft. Nach dem „ Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ vom 19.12.1966, dem die meisten EU-Staaten beigetreten sind, ist die Todesstrafe in den Vertragsstaaten nur zur Ahndung „schlimmster Verbrechen“ gestattet.

Art. 37 der Kinderrechtskonvention der UN verbietet die Verhängung von Todesstrafen gegenüber Personen unter 18 Jahren. In Griechenland wurde noch im Jahre 2004 die Todesstrafe vollstreckt. Nach Art. 2 der Charta der EU ist die Todesstrafe inzwischen in der gesamten EU-Mitgliedsländern verboten. Die Abschaffung der Todesstrafe ist Aufnahmekriterium für neue Mitglieder.

Auge um Auge - Todesstrafe in Deutschland

Auch in Deutschland gehört die Todesstrafe noch nicht allzu lange zur Vergangenheit. Rechtsphilosophisch hatte noch Immanuel Kant erklärt: “Wer getötet hat, der muss sterben“. Nach seiner Lehre existiert für die unrechtmäßige Tötung eines anderen Menschen kein anderes gerechtes Äquivalent als die Tötung des Mörders.

In der Weimarer Republik verfehlte ein Antrag der SPD-Abgeordneten zur Abschaffung der Todesstrafe knapp die erforderliche Mehrheit. In der NS-Zeit kam es bekannter Weise zu einer nicht überschaubaren Anzahl von Todesurteilen und zu Massenhinrichtungen.

Schauriger Abgesang nach den Nürnberger Prozessen

In den Nürnberger Prozessen wurden nach dem Krieg einige Angeklagte wegen schwerster Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt. Bei der Vollstreckung der Urteile kam es zu erheblichen Pannen. Die Urteile lauteten auf Tod durch Erhängen. Die Hinrichtungsstätte wies einige Mängel auf. Die Falltüre war zu klein, so dass einige der Hingerichteten mit dem Kopf an der Luke aufschlugen zunächst gar nicht zu Tode kamen. Die Fallhöhe war für einige der Verurteilten zu gering berechnet, so dass das Genick der Verurteilten beim Öffnen der Falltür nicht vollständig brach. Ribbentrop kämpfte rund 15 Minuten, bis er verstarb. Mit Gründung der Bundesrepublik bestimmte das GG in Art 102 schlicht: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“. 

Der Fall Byrom

Für die Gegner der Todesstrafe steht fest, dass diese Strafe der modernen zivilisatorischen Gesellschaft nicht mehr angemessen ist. Die immer noch zahlreichen Befürworter verweisen im Sinne Immanuel Kants darauf, dass demjenigen, der vor dem Leben anderer keine Achtung hat, selbst auch keine Achtung entgegengebracht werden müsse.

In den USA hat sich die Diskussion an dem Fall der Michelle Byrom erneut entzündet. Die 57-jährige Michelle Byrom soll den Mord an ihrem Mann in Mississippi in Auftrag gegeben haben. Nun soll sie mit der Giftspritze hingerichtet werden. Ihr Ehemann wurde 1999 erschossen. Zu dieser Zeit lag Michelle Byrom mit einer doppelseitigen Lungenentzündung im Krankenhaus. Ihr Sohn hat im Prozess ausgesagt, seine Mutter habe es auf die Lebensversicherung seines Vaters über 150.000 $ abgesehen gehabt. Sie hätte deshalb den Mord in Auftrag gegeben.  

Sohn widerrief seine belastende Aussage – vergeblich

In einem späteren Brief an seine Mutter schrieb der Sohn, er habe sich eine Schwachsinnsgeschichte ausgedacht, „nur um meinen eigenen Arsch zu retten“. Er geriet selbst in die Fänge der Staatsanwaltschaft und vereinbarte einen Deal. Als Gegenleistung für eine milde Strafe erklärte er sich bereit, gegen seine Mutter auszusagen. Im Prozess wurde die Mutter zum Tode verurteilt.

Inzwischen hat der Sohn mehrfach gestanden, selbst die Tat begangen zu haben und versucht alles, um seine Mutter vor dem Tode zu retten. Der Staat Mississippi will aber hart bleiben, obwohl sich inzwischen hochrangige Juristen für die Verurteilte eingesetzt haben. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens wurde abgelehnt. 

Deshalb ist die Todesstrafe abzulehnen

Aus europäischer Sicht sprechen vor allem 3 Argumente gegen die Todesstrafe, die der EGMR noch im Jahr 2010 in einem Verfahren gegen das Vereinigte Königreich zusammengefasst hat

( EGMR, Urteil v. 02.03.2010, Nr. 61498/08, Al-Saadoon u. Mufdhi vers. United Kingdom):

  • Die Verurteilung eines Menschen zum Tode nimmt ihm unwiderruflich jede Chance zur Besserung und negiert damit die Würde, die jedem Menschen innewohnt.
  • Die Gefahr eines Justizirrtums erweist sich immer wieder als sehr hoch.
  • Die Gefahr der politischen Instrumentalisierung erweist sich in allen Staaten, in denen die Todesstrafe noch existiert, als untrennbar mit der Todesstrafe verbunden.
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