
Der Jura-Blog ist spezialisiert auf Arbeitsrecht. Der Blogger behandelt aktuelle Fragen und Probleme einschließlich politischer und auch menschlicher Aspekte. Der Blog bietet vor allem auch für interessierte Laien ein Forum, sich über aktuelle Urteile/Entwicklungen locker, d.h. nicht nur nach Juristenart, auszutauschen.
Der Jura-Blog ist spezialisiert auf Arbeitsrecht. Der Blogger behandelt aktuelle Fragen und Probleme einschließlich politischer und auch menschlicher Aspekte. Der Blog bietet vor allem auch für interessierte Laien ein Forum, sich über aktuelle Urteile/Entwicklungen locker, d.h. nicht nur nach Juristenart, auszutauschen.
Der Urteilszerpflücker
Der Blogger Wolf Reuter ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er würzt die von ihm behandelten arbeitsrechtlichen Fragen mit eigenen Erfahrungen und Fällen aus seinem Berufsalltag. Mit den unter Juristen geltenden herrschenden Meinungen hat er oft wenig am Hut und gibt sich betont individualistisch bis kritikverliebt. Urteile sowohl der Instanz- als auch der Obergerichte zerpflückt er lustvoll Stück für Stück.
Keine Angst vor der Rechtswissenschaft
Auch mit Beiträgen aus der Rechtswissenschaft setzt sich der Blogger gern auseinander. Über eine Studie der TU Darmstadt kann er sich richtig aufregen. Diese Studie will herausgefunden haben, dass Arbeitsgerichte konjunkturabhängig entscheiden, soll heißen, in wirtschaftsstarken Regionen hätten Arbeitnehmer bei den Arbeitsgerichten bessere Chancen als in wirtschaftsschwachen Regionen.
Das hält Reuter für ausgemachten Unsinn, denn nirgendwo sei die Rechtsprechung einheitlicher als gerade bei den Arbeitsgerichten. Er schlägt deshalb einen Sternmarsch der Anwaltschaft zur TH Darmstadt vor.
Vom „gerechten Zorn“
Den hat der Anwalt allerdings auffallend häufig auf arbeitnehmerfreundliche Urteile.
So lässt er sich ausführlich über einen Maredo-Rechtsstreit aus, bei dem es um ein nicht abgerechnetes Arbeitnehmeressen des Betriebsrates geht, bei dem dieser sich offensichtlich kräftig aus Maredo-Vorräten bedient hat. Reuter wirft sarkastisch die Frage auf, ob Arbeitnehmerdiebstähle unter 50 € besser gleich aus dem StGB herausgenommen werden sollten.
Den Gerichten wirft er ein Vollmachtpingpong vor, wenn der gestresste Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Tag vor Ablauf der Probezeit über seinen Anwalt kündigen lässt und dieser in der Kürze der Zeit dem Kündigungsschreiben keine Originalvollmacht beifügt. Er moniert, dass die Kündigung nicht allein deshalb nach § 174 BGB unwirksam sein dürfe, weil der Arbeitnehmer die Kündigung unverzüglich zurück weise.
Literarische Begleitmusik
Ein wirkliches Lesevergnügen ist es, wenn der Blogger in die literarische Trickkiste greift und auf diese Weise das Recht der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen auf ebenso intelligente wie unterhaltsame Weise abarbeitet. So lässt Dante über Ovid die Regeln des Grundgesetzes über die Vertragsfreiheit erklären.
Unter Mithilfe von Mephisto und Dr. Faustus erläutert er dann die ministerielle Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die weder Gesetz noch vertragliche Vereinbarung sei, sondern „sui generis“.
„Sui“ und „Generis“ müssten sich aber nicht ans GG und nicht ans Parlament halten, weshalb das Ministerium machen könne was es wolle, sofern nur das erforderliche Quorum von 50% der Arbeitnehmer einer Branche von einem Tarifvertrag erfasst würde.
Nach Reuters Auffassung ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ein rechtlicher Skandal, der seit der Weimarer Zeit, in der er seine höchste Blüte erlebte, einfach nicht auszurotten sei.
Seitendesign
Das Layout ist übersichtlich. Die Posts sind in der Seitenmitte angeordnet, in der linken Spalte finden sich Hinweise auf die Highlights, rechts ausführliche Kommentare und Links zu Urteilen und Themenabhandlungen. Über die Kopfzeile gelangt der Nutzer zu einer Publikationsliste des Bloggers sowie zu zwei seiner Lieblingsthemen, nämlich den Sozialkassen des Baugewerbes und den arbeitsrechtlichen Urlaubsregelungen. Beide Themenbereiche sind erschöpfend aus dem spezifischen Blickwinkel des Autors behandelt und auch für Juristen interessant.
Nutzerprofil
Besonders geeignet für arbeitsrechtlich interessierte Laien und Juristen mit Neigung zu literarischen Bezügen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den arbeitgeberrechtlichen Blickwinkel besser kennen lernen möchten (reuter-arbeitsrecht.de).