Nebenklägerin im NSU-Prozess war Phantom

Das Justizwesen wird zunehmend unübersichtlicher und gewerblicher. Das zeigt der donnernde Skandal im NSU-Prozess. Ein Verteidiger hat eine Nebenklägerin vertreten, die im wahren Leben nicht existiert. Seit 2013 kassierten er und andere dafür fleißig Gebühren, obwohl das angebliche Opfer nur eine Erfindung ist. Das Fake-Mandat wurde ihm von einem der Nebenkläger vermittelt. So kann sich ein Verfahren auch aufblähen.

Ein gemeiner Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln im Juni 2004. Mehr als 20 Verletzte, einige davon lebensgefährlich. Der Anschlag wurde im NSU-Prozess in München ausführlich behandelt. Die Beweisaufnahme zu diesem Anklagepunkt mit vielen Sachverständigen und Zeugen ist nahezu abgeschlossen. Eines der Opfer sollte die Nebenklägerin „Meral Keskin“ gewesen sein, die von dem Eschweiler Rechtsanwalt Ralph Willms bisher vor Gericht vertreten wurde.

Nebenkläger hat für Mandatsvermittlung Provision kassiert

Wie sich nun herausstellte hat der Anwalt das Mandat durch Vermittlung eines der anderen Nebenkläger erhalten. Dieser hatte für die Vermittlung eine Provision verlangt, die Willms wohl auch gezahlt hat, obwohl dies gemäß § 49b BRAO verboten ist. Andere Anwälte, denen der Nebenkläger ebenfalls Mandate gegen Zahlung einer Provision angeboten hat, haben abgelehnt. Inzwischen ist sicher, dass Willms seine Mandantin nie gesehen hat  - zumal diese überhaupt nicht existiert.

Der vermittelnde Nebenkläger coachte das Phantom auch anderweitig und kassierte in „Meral Keskin“ Namen offenbar eine Entschädigung aus dem Opferhilfefonds der Bundesregierung in Höhe von 5.000 Euro.

Phantombesprechung im Juni

Den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl irritierte, dass die Mandantin von Willms vor Gericht nie erschien, auch nicht, als diese persönlich als Zeugin geladen war. Der Anwalt präsentierte stets Entschuldigungen, zuletzt legte er ein ärztliches Attest vor, was Götzl zu einem eruptiven Ausbruch von Missfallen veranlasste. Nachdem er den Anwalt ultimativ aufgefordert hatte, zu erklären, wann er den letzten Kontakt zu seiner Mandantin gehabt habe, behauptete Willms, er habe sich im Juni das letzte Mal persönlich mit seiner Mandantin besprochen. Ansonsten seien die Kontakte über den vermittelnden Nebenkläger gelaufen. Seine letzte Information sei, dass sich seine Mandantin in der Türkei stationär im Krankenhaus befinde.

Mandat niedergelegt

Seither ist der Anwalt vor Gericht nicht mehr erschienen und legte überraschend sein Mandat nieder. Inzwischen lässt er sich selbst von Anwaltskollegen aus Eschweiler vertreten. Die Rechtsanwaltskammer in Köln hat bereits ein Verfahren eingeleitet. Dem Anwalt droht der Entzug seiner Zulassung.

Nebenklägervertreter kannte seine angebliche Mandantin nur vom Foto

Willms spricht von betrügerischen Machenschaften, hat aber bisher nicht schlüssig erklärt, wen er im Juni als Nebenklägerin getroffen haben will. Hinsichtlich der Mandatserteilung stellen sich inzwischen viele Fragen. Gegenüber dem BKA hat der Nebenklägervermittler inzwischen eingeräumt, er habe Willms ein Foto seiner Mutter, die ebenfalls Nebenklägerin ist, gezeigt und diese als die Nebenklägerin Meral Keskin ausgegeben, die Willms vertreten sollte.

Schlag ins Gesicht der Nebenkläger

Der Fall wirft nicht nur Fragen hinsichtlich der Nebenkläger und ihrer Vertreter auf. Darüber hinaus stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Nebenklage überhaupt zugelassen wurde. Die Zulassung der Nebenklage ist §§ 395 ff StPO ausführlich geregelt. Gemäß § 397 StPO stehen dem Nebenkläger umfassende Rechte, angelehnt an die Rechte der StA, zu. Gemäß § 400 StPO besitzen Nebenkläger ein (eingeschränktes) Recht, selbst Rechtsmittel gegen ein Urteil einzulegen. Die Position des Nebenklägers im Strafverfahren ist damit durchaus von hervorgehobener Bedeutung.

Rückschlag für den gesamten NSU-Prozess

Die Phantomnebenklage, die wohl ausschließlich auf finanzielle Interessen des Vermittlers (und möglicherweise des Anwalts) zurückzuführen ist, ist ein Rückschlag für den gesamten NSU-Prozess. Die Nebenklage insgesamt ist damit schwer beschädigt.

  • Schon wird über die Auffälligkeit spekuliert, dass sich hinsichtlich des Nagelbombenanschlags in Köln nach und nach eine immer größer werdende Zahl an Nebenklägern dem Prozess angeschlossen hat.
  • Die tatsächlich geschädigten Nebenkläger, die sich seit zweieinhalb Jahren durch den NSU-Prozess quälen, müssen nun das Gerangel um ein falsches Opfer ertragen.
  • Wieder einmal wird von dem Hauptgeschehen des Prozesses - 10 Morde! - und dem Leid der vielen Opfer und ihrer Angehörigen durch einen Nebenkriegsschauplatz abgelenkt.

Geschenk für die Ultrarechten

Sowohl für Rechtsanwalt Willms als auch für den Vermittler könnte die Sache strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Willms und einige ihn vertretenden Anwälte haben nach vorläufigen Berechnungen an 233 Prozesstagen deutlich mehr als 100.000 Euro Sitzungsgelder eingestrichen.

Über den Vorgang insgesamt dürfte nur eine Personengruppe klammheimliche - oder auch offene - Freude empfinden, die ultrarechte Szene.

Prozess als Anwaltsklippe

Anwälten jedenfalls hat der Prozess bisher vielleicht Geld und Arbeit, aber vor allem auch jede Menge Ärger gebracht. Neben den schon bekannten politisch motivierten Anfeindungen und den internen Kämpfen sowie Zwangsverbleib bei der Verteidiger-Riege geraten nun auch die Nebenkläger-Vertreter ins Gerede.

NSU-Prozess tritt in die Endphase

Im übrigen dürfte der NSU-Prozess nun in die Schlusskurve eingetreten. Das schließen Prozessbeobachter aus der Tatsache, dass Richter Götzl dazu übergegangen ist, in großem Umfange Beweisanträge mit der Begründung abzulehnen, dass sie für die Entscheidungsfindung nicht mehr erheblich sind.

Einige Beweisaufnahmen stehen allerdings noch bevor, die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Strafverteidigung und ca. 80 Nebenklägern dürfen auch nicht in wenigen Tagen erledigt sein – und die Angeklagte, Beate Zschäpe selbst, könnte durch eine überraschende Aussage auch noch zur Verlängerung des Prozesses beitragen. Vor dem kommenden Frühjahr dürfte daher mit einem Urteil nicht zu rechnen sein.

Bundesanwaltschaft war skeptisch

Auch das Phantomopfer wird noch einige Extrastunden beanspruchen. Mehrere der Verteidiger von Zschäpe haben das Gericht zu einer Erklärung aufgefordert, wie eine fingierte Nebenklägerin überhaupt zum Prozess zugelassen werden konnte und verwiesen darauf, dass die Bundesanwaltschaft bereits vor Prozessbeginn den Verdacht geäußert habe, Meral Keskin existiere nicht und das von Willms in ihrem Namen vorgelegte Attest könne gefälscht sein. Das Gericht habe diesen Verdacht aber zunächst nicht weiter verfolgt.

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