Können Affen ein Urheberrecht am eigenen Bild haben?

Auf der indonesischen Insel Sulawesi grinst ein Affe in die Kamera und betätigt selbst den Auslöser. Das Affen-Selfie geht um die Welt. Die Tierrechtsorganisation Peta reklamiert für den Affen Urheberschutz, dessen Auswertung dem Schutz seiner bedrohten Makaken-Brüder und -Schwestern zugute kommen soll. Nun kippte ein US-Gericht den Spenden Vergleich, denn Peta war nicht aktivlegitimiert.

Im Netz wurde das Foto des grinsenden Affen tausendfach geteilt. Entstanden war das Foto im Rahmen einer Fotoaktion des britischen Wildtierfotografen David J. Slater. Dieser war hierzu eigens auf die indonesische Insel Sulawesi gereist. Die dort lebenden Affenart der Schopfmakaken ist vom Aussterben bedroht. Slater wollte möglichst viele dieser Affen fotografieren und deren Lebensweise dokumentieren.

Makake schießt mehrere Selfies

Der Wildtierfotograf baute eine Kamera auf freier Wildbahn auf und ließ diese unbeaufsichtigt stehen. Seine Hoffnung, dass möglicherweise ein aufgeweckter Affe sich selbst fotografiert, erfüllte sich tatsächlich.

Der Makake mit dem späteren Namen Naruto hatte offensichtlich Spaß an der Kamera und fotografierte sich per Auslöser sogar mehrfach selbst.

Fotograf reklamierte Urheberrecht am tausendfach geteilten Affenselfie für sich

Nachdem das Affenselfie im Netz tausendfach geteilt wurde, nahm Wikipedia das Foto in seine Bildersammlung auf. Slater rügte einen Verstoß des ihm zustehenden Urheberrechts durch Wikipedia und forderte die Löschung des Bildes. Wikipedia verweigerte die Löschung mit der Begründung, der Fotograf sei nicht der Urheber des Bildes, sondern der dort abgelichtete Affe.

Einigung nach jahrelangem Rechtsstreit mit Peta

Die Argumentation von Wikipedia griff die Tierrechtsorganisation Peta auf und machte dem Fotografen das Recht an dem Foto ebenfalls streitig. Die deutsche Primatenforscherin Antje Engelhardt unterstützte Peta bei diesem Vorgehen.

  • Auch Peta vertrat die Auffassung, dass nicht dem Fotografen, dem die Kamera gehört, die Urheberrechte an dem Bild zustehen,
  • sondern demjenigen, der das Foto geschossen hat und das war nun mal der Affe.

Vergleich zwischen Peta und Slater

Im September 2017 einigten sich die Tierrechtsorganisation und der Fotograf nach einem jahrelangen, erbittert geführten Rechtsstreit vor Gericht.

  • Nach der geschlossenen Vereinbarung sollte der Fotograf die Bildrechte behalten.
  • Im Gegenzug erklärte er sich bereit, 35 % aller künftigen Einnahmen im Zusammenhang mit der Vermarktung der Affenselfies für den Schutz von Schopfmakaken in Indonesien zu spenden

Berufungsgericht hebelt Vergleich aus - Peta nicht aktivlegitimiert

Die beiden Streitparteien hatten einen unzulässigen Vergleich abgeschlossen, befand das Bundesberufungsgericht in San Francisco und hob den Vergleich wieder auf. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus, dass

  • der Affe habe wegen bestehender Kommunikationshindernisse vor Gericht nicht habe gehört werden können
  • und der Vergleich nicht mit Wirkung für den Affen habe abgeschlossen werden können.
  • Außerdem verstoße der Vergleich gegen grundlegende Rechtsgrundsätze, da er auf der rechtsfehlerhaften Annahme basiere, dass einem Affen Urheberrechtsschutz eingeräumt werden könne.
  • Urheberrechtsverletzungen könnten nur im Auftrage von Menschen geltend gemacht werden, nicht im Auftrage von Affen.
  • Peta sei auch nicht aktivlegitimiert. Eine Tierrechtsorganisation könne grundsätzlich nicht im Namen eines Tieres eine Klage einreichen, es sei denn, das Gesetz sehe ausdrücklich eine solche Möglichkeit vor. 

Peta beruft sich auf enge Freundschaft zu Naruto

Die Tierrechtsorganisation hatte ihre Klagebefugnis daraus abgeleitet, dass sie ein enger Freund des Affen sei. Diese Argumentation erklärt sich aus einer Besonderheit des amerikanischen Rechts, wonach unter bestimmten Voraussetzungen nächste Freunde eine Klage für ihren Freund führen können, wenn dieser selbst dazu nicht in der Lage ist.

Eigeninteresse über das des Affen gestellt?

Das Gericht bezweifelte eine enge Freundschaft zwischen Peta und Naruto. Eine solche enge Freundschaft setze voraus, dass die Tierrechtsorganisation eine signifikante Beziehung zu dem Tier nachweisen könne.

  • Die Tierrechtsorganisation sei aber unautorisiert im Namen des Affen vor Gericht aufgetreten.
  • Der Affe selbst sei bei dem Vergleich nicht beteiligt worden.
  • Hieraus schloss das Gericht, dass die Tierrechtsorganisationen ihre eigenen Interessen vor die des Affen gestellt habe.
  • Der Affe sei als ahnungslose Marionette zur Verfolgung der ideologischen Ziele einer Tierrechtsorganisation instrumentalisiert worden. Dies sei geradezu eine Diskriminierung des Affen.
  • Wegen ihres unautorisierten Vorgehens müsse Peta auch die Anwaltsrechnung des Fotografen zahlen

Diskriminierung des Affen nur weil er ein Tier ist?

Die Tierrechtsorganisation Peta kritisierte das Urteil scharf. Das Gericht habe dem Affen das Recht verweigert, Urheberrechte geltend zu machen und zeige damit, dass es Tiere immer noch wie Sachen und nicht wie eine eigene Spezies behandle. Dies sei eine Diskriminierung des Affen nur weil er ein Tier ist. Die Tierrechtsorganisation erwägt möglicherweise weitere rechtliche Schritte, will das Urteil vorher aber sorgfältig prüfen. Peta könnte das Urteil vor dem Supreme Court anfechten.

( US Court of Appeals for the Ninth Circuit, Naruto vs Slater, Urteil v. 23.4.2018, 16-15469).

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