Kirchenaustrittswelle wegen Steuerrechtsänderung

Der 1. Januar 2015 war ein schwarzer Tag für deutsche Kirchen. Massenweise traten Kirchenmitglieder zum Jahreswechsel aus. Ein Grund war eine Änderung im Steuerrecht, wonach die Kirchensteuer auf Kapitalerträge künftig automatisch abgeführt wird. Für manche Christen war es der Tropfen, der das Austrittsfass zum Überlaufen brachte.

Eigentlich handelt es sich nur um eine Vereinfachung des Steuererhebungsverfahrens: Seit dem 1. Januar 2015 werden Kirchensteuern auf Kapitalerträge automatisch abgeführt. Damit einhergehen allerdings weitere Verfahrensänderungen, die erhebliche datenschutzrechtlich relevante Nebenwirkungen haben. Wahrscheinlich haben diese datenschutzrechtlichen Bedenken die massenhaften Kirchenaustritte ausgelöst.

Die Banken murren

Die Banken sind ohnehin sauer, da sie mit erheblichem verwaltungstechnischem Mehraufwand rechnen müssen. Ihnen wurde die nach ihrer Auffassung eigentlich hoheitliche Aufgabe übertragen, die Kirchensteuern auf Kapitalerträge künftig direkt an den Fiskus abzuführen. Unter anderem müssen Tausende Kunden zwecks Angabe Ihrer Steuernummern angeschrieben werden. Der Grund liegt darin, dass der Abgleich der Daten zwischen Banken und dem Bundeszentralamt für Steuern nicht in allen Fällen funktioniert. Der Steuerrechtsexperte des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, Fabian Steinlein, erklärt hierzu, zu 56 Millionen Datensätzen der Banken fehlten noch die Steuernummern.

Noch verärgerter als die Banken sind die betroffenen Steuerzahler. Zum einen erhalten die Banken über das Bundeszentralamt das Regionsmerkmal in einer sechsstelligen Kennzahl mitgeteilt, was nicht alle Kunden begrüßen (Widerspruch ist möglich).

Sensible Daten

Insbesondere aber sollen nach einem Gesetzentwurf zur „Fortentwicklung des Meldewesens“ die für die Umstellung erforderlichen persönlichen Daten von den Finanzämtern an die Kirchen weitergegeben werden. Diese Daten enthalten sensible Informationen, z.B. darüber, ob Steuerpflichtige in einer so genannten Homo-Ehe leben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das BVerfG die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe mit der heterosexuellen Ehe fordert (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06; 2 BvR 1981/06; 2 BvR 288/07).

Gefahr für homosexuelle kirchliche Mitarbeiter

Dies könnte für homosexuelle kirchliche Mitarbeiter, zum Beispiel in karikativen Organisationen, die ihre Homosexualität bisher geheim gehalten haben, erhebliche Auswirkungen haben bis hin zur Kündigung ihres Arbeitsplatzes, wenn die private Lebensführung den kirchlichen Vorgaben widerspricht.

Die Kirchen versichern die Einhaltung des Datenschutzes

Die Kirchen sind über die von ihnen selbst angestrebte Regelung zur Einzugsvereinfachung bei den Steuern nicht mehr glücklich. Schon im Frühsommer dieses Jahres, als die Banken die Kunden über den automatischen Steuerabzug informierten, war ein erheblicher Anstieg der Kirchenaustritte zu verzeichnen.

Zum Jahreswechsel schwoll die Austrittswelle nochmals an

Zum Jahreswechsel schwoll die Austrittswelle nochmals merklich an. Die Kirchen beteuern, dass es sich bei der Neuregelung lediglich um eine Änderung des Verfahrens, nicht um nicht um eine Mehrbelastung der Kirchenmitglieder handle. Außerdem wird seitens der Kirchen versichert, die Steuerdaten würden nicht an die kirchlichen Arbeitgeber weitergegeben, so dass die Befürchtung der Mitarbeiter vor arbeitsrechtlichen Folgen unberechtigt sei.

Verschwendungsskandale haben der Kirche geschadet

Die Kirchen sehen die gestiegene Zahl der Austritte aber auch als Hinweis auf ein erheblich gestiegenes Misstrauen ihrer Mitglieder hinsichtlich der Verwendung ihrer Steuergelder. Angesichts der Skandale um die Verschwendung von Kirchengeldern in den letzten Jahren, zuletzt in Limburg im Fall Tebartz van Elst, sehen viele Mitglieder ihre Steuergelder bei den Kirchen nicht mehr gut aufgehoben.

Dienste der Kirche zum Wohl aller

Der bischöfliche Finanzdirektor aus Regensburg, Alois Sattler wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die Dienste der Kirche zum Wohl aller eingesetzt würden, sei es in Schulen, in sozialen Diensten, sei es beim Erhalt des kulturellen Erbes in Form von Kunstschätzen und Kirchenhäusern.

Viele Menschen sähen nicht mehr, dass die Kirchen einen wichtigen Beitrag auch zur Erhaltung unserer kulturellen Identität leisten. Diese Aussage mag richtig sein, dennoch dürften die Kirchen nicht nur an ihrer Außendarstellung noch einiges zu feilen haben. Den Geist, der in Form direkter Steuerabführung jetzt aus der Flasche kam, haben die Kirchen jedenfalls selbst gerufen.

Vgl. zu dem Thema auch:

Sakramente nur gegen Entgelt

Getauft ist getauft: BayVGH lehnt Annullierung einer Taufe ab

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