Katholischer Pfarrer als Opfer einer Stalkerin im Rentenalter

Liebe kann Farbe in das Leben bringen, aber auch jede Mengen  Horror: Obszöne Nackttänze einer liebestollen 71-jährigen Rentnerin im Pfarrhausgarten zum Beispiel. Liebesbekundungen und Phallussymbole per Post und per Mail, sexuelle Fantasien am Telefon – zwölf Jahre erduldete ein katholischer Pfarrer ungebremsten Liebesterror.

All dies hat die einundsiebzigjährige Rentnerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht im sauerländischen Meschede am 27. März gestanden.

Blitzschlag der Liebe im Blumenladen

Im Jahre 2010 hatte sie den Pfarrer in einem Blumengeschäft zum ersten Mal gesehen. Die Begegnung habe sie „wie der Blitz getroffen“. Sie habe sich unsterblich in den Pfarrer verliebt. Danach habe sie ihm ihre Liebe in Briefen, am Telefon und bei Begegnungen meist im Vorgarten des Freienohler Pfarrhauses offenbaren müssen. Deshalb habe sie den Pfarrhausgarten mit Luftballons und Herzen, aber auch mit Maiskolben, denen sie ein Präservativ übergestülpt hatte, dekoriert.

Der Pfarrer legte vor Gericht dar, wir er über zwölf Jahre nicht mehr zur Ruhe gekommen sei. Mehrfache Telefonanrufe fast jeden Tag, Mails, Briefe, häufige Sextänze in seinem Garten, obszöne Gesten – das alles habe sein Leben mehr und mehr belastet.

Wie Jesus am Kreuz

An manchen Tagen – so der Pfarrer – habe er sich gefühlt wie Jesus am Kreuz, der dazu noch bespuckt werde. Manchmal sei die Stalkerin auch nackt im Pfarrhaus aufgetaucht. Allerdings habe die Belästigung in den letzten Jahren etwas nachgelassen. „Sie ist ja auch älter geworden“.

Dass sie sich in seinem Garten nackt selbst befriedigte, sei in letzter Zeit nicht mehr vorgekommen. Inzwischen habe sie ja auch ein künstliches Knie und sei nicht mehr so beweglich. Diese seit mehr als zwölf Jahren andauernde psychische Belastung könne er nicht mehr ertragen. Eines Tages habe er die Stalkerin am Kragen gepackt und kurzerhand der Polizei übergeben. Er wolle jetzt endlich Ruhe haben und verliere sein Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn die Rentnerin nicht gehörig bestraft werde. Er leide inzwischen unter Bluthochdruck, sei ständig niedergeschlagen und nur noch eingeschränkt in der Lage, seinem Dienst nachzugehen. Er empfinde keine Lebensqualität mehr.

Verteidiger plädierte auf schuldunfähig

Der Rechtsanwalt der Rentnerin legte dar, dass seine Mandantin unter einem krankhaften Liebeswahn leide. Sie habe ihr Verhalten nicht im Griff, handle aus einem inneren Zwang und sei daher nicht in der Lage, ihre Handlungen zu steuern. Ein von der Verteidigung benannter Gutachter bestätigte dies und konzedierte der Frau Steuerungsunfähigkeit.

Zwei weitere Gutachter sahen dies jedoch anders. Zwar leide die Frau an einer krankhaften seelischen Störung, dennoch sei ihr Wahn nicht so zwanghaft, dass sie nicht mehr in der Lage wäre, ihr Verhalten zu lenken. Die Gutachter hielten die Angeklagte daher für schuldfähig.

Hartnäckigkeit der Stalkerin ist kaum zu toppen

Das Gericht schloss sich der Einschätzung der beiden Sachverständigen an, die auf Schuldfähigkeit erkannten. Dies war auch  Ausdruck einer gewissen Ratlosigkeit darüber, wie man mit der Angeklagten umgehen sollte. Diese hatte sich in der Vergangenheit als ausgesprochen resistent gegen jeden Versuch staatlicher Einwirkung gezeigt.

Bisher resistent gegen Rechtsmaßnahmen zur Bändigung

Gegen die Stalkerin waren bereits mehrere Ordnungsgelder verhängt worden.

  • Im April 2005 wurde sie zu acht Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt.
  • Per einstweiliger Verfügung wurde ihr untersagt, sich dem Pfarrer auf mehr als 50 m zu nähern.
  • Nachdem der Pfarrer sie an Ostern 2013 am Kragen gepackt und der Polizei übergeben hatte, saß die Rentnerin einige Monate in Untersuchungshaft.

Als sie wegen mangelnder Fluchtgefahr wieder entlassen worden war, ging der Terror weiter. 

14 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung - Verschnaufpause für den Gottesmann

Das Schöffengericht verurteilte die Rentnerin wegen Stalkings in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu 14 Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung.

Das Gericht war der Auffassung, dass die Stalkerin nur auf diese Weise von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden kann. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Stalkerin nicht wegen exhibitionistischer Straftaten verurteilt werden konnte. Gemäß § 183 Abs. 1 StGB ist Exhibitionismus nur für männliche Täter strafbar. Ist das nicht AGG-widrig?

(AG Meschede, Urteil v. 27.03.2014, 5 Ls–360 Js 133/13-14/13).

Fazit:  Stalking einmal anders: Auch Männer können Opfer von Stalking werden. Selbst Geistliche sind hiergegen offenbar nicht gefeit. Tatsächlich belegen Untersuchungen, dass in den weitaus meisten Fällen Frauen Opfer von Stalking sind. Laut einer Studie der Universität Wien liegt der Opferanteil der Frauen bei 86 %,  81 % der Täter sollen männlich sein.

Eine Studie des Bundesfamilienministeriums belegt aber auch, dass das Problem der Gewalt gegen Männer insgesamt bisher nicht ausreichend bearbeitet ist und eine hohe Dunkelziffer existieren dürfte, da die Scheu von Männern, die Gewalttat oder das Stalken einer Frau anzuzeigen, als besonders hoch eingeschätzt wird. Der Pfarrer im sauerländischen Freienohl hat es gewagt.

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