Justiz in Russland - Recht in einer „gelenkten Demokratie“

Der Fall des Wirtschaftsmagnaten Michail Chodorkowski, die unverhältnismäßig harten Strafen gegen die Pussy-Riot-Aktivistinnen, die Behandlung der gegen die Ölbohrungen Russlands agierenden Greenpeace–Akteure, die Verhaftungen rund um Olympia: Das alles sind keine Aushängeschilder für eine angeblich unabhängige Justiz.

Angesichts dieser nicht wegzudiskutierenden Negativbeispiele stellt sich die Frage, ob dieses, sich dem Westen vermittelnde Bild der Grundausrichtung des russischen Rechtssystems gerecht wird und ob die Justiz im russischen Alltag die abhängigen Züge trägt, wie dies der westlichen Öffentlichkeit durch die Medien suggeriert wird. Tatsächlich scheint eine auf diese spektakulären Fälle gründende Komplettverurteilung des russischen Rechtssystems verfrüht. In der Realität ist eher eine differenzierende Betrachtungsweise angebracht.

Föderale Verfassung unter Boris Jelzin

Wladimir Putin pflegt westliche Kritiker darauf hinzuweisen, dass die russische Wirklichkeit geprägt sei von einem regelrechten Rechtsnihilismus, der geschichtlich auf die rein autoritären Rechtssysteme der Zarenzeit sowie des Kommunismus zurückzuführen sei.

Tatsächlich existierte in Zeiten der Sowjetunion die mächtige Prokuratura, eine von den Kommunisten geführte Behörde, die als Kontrollorgan die Tätigkeit der Gerichte und der Verwaltung überwachte. Nicht linienkonforme Richter konnten durch diese Behörde unmittelbar in ihre Schranken gewiesen werden.

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahr 1991 kam es im Jahre 1993 unter dem Präsidenten Boris Jelzin zu einer neuen Verfassung für die Russische Föderation. Diese beruht auf einer Mischung von Verfassungsgrundsätzen des französischen und des amerikanischen Rechts, garniert mit einigen Elementen feudal - russischer Rechtsideen. Hiernach kommt insbesondere dem Präsidenten ein starker Einfluss auf das russische Rechtssystem zu.

Unabhängigkeit der Richter

Die Verfassung erklärt die richterliche Tätigkeit für grundsätzlich unabhängig von Politik und Verwaltung. Innerhalb der Gerichte wird jedoch eine stark präsidial ausgerichtete Struktur zugelassen. So liegt es allein im Ermessen des Gerichtspräsidenten, welchem Richter welche Fälle zugewiesen werden. Der Präsident weist den seinem Gericht angehörenden Richtern auch Bonuszahlungen sowie Wohnungen zu.

Wie stark die Abhängigkeit der Richter von ihrem jeweiligen Präsidenten ist, lässt sich hieran unschwer erkennen. Ebenso ist die Verbandelung der Gerichtspräsidenten mit hochrangigen Politikern in der Praxis äußerst ausgeprägt. Dennoch sollte nicht verkannt werden, dass ein direkter Einfluss der Politik auf die Gerichte nicht erlaubt ist und in der Vielzahl der Durchschnittsfälle - abgesehen von den medienwirksamen spektakulären Prozessen - durchaus unabhängig Urteile gesprochen werden. Die zu Zeiten der Sowjetunion gängige Praxis, dass kommunistische Funktionäre den Richtern Urteile unmittelbar am Telefon in die Feder diktierten – das Wort von der „Telefonjustiz“ machte in der Sowjetunion die Runde – ist jedenfalls überwunden.

Errungenschaft: Verfassungsgericht

Das mit Einführung der neuen Verfassung geschaffene Verfassungsgericht hat mit einer Reihe von wegweisenden Entscheidungen auf sich aufmerksam gemacht und insbesondere das Prinzip der Gewaltenteilung im russischen Rechtssystem zumindest theoretisch fest verankert. Im Jahre 2009 hat das Verfassungsgericht gegen erhebliche Widerstände aus der russischen Politik die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt und die Bindung Russlands an den Europarat betont.

In diesem Zusammenhang hat das Verfassungsgericht verfügt, dass russische Gerichte zur Wiederaufnahme von Zivilverfahren verpflichtet sind, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Rechtmäßigkeit eines in Russland durchgeführten Zivilverfahrens beanstandet. Dieser durch das Verfassungsgericht postulierte Anbindung der russischen Gerichtsbarkeit an den EGMR führte dazu, dass beim EGMR eine extreme Häufung von Verfahren wegen Verletzung der Menschenrechte in Russland anhängig ist.

In der Praxis hat sich Russland bisher den vom EGMR getroffenen Entscheidungen in aller Regel gebeugt. Die Bedeutung der Entscheidungen des EGMR für das russische Rechtssystem ist im Westen nur wenigen bekannt. Die praktische Relevanz dieser Anbindung für russische Rechtssuchende kann nicht hoch genug veranschlagt werden.

Besonderheiten des russischen Rechtssystems

  • Nachdem die Rechtsanwaltschaft auch nach Ende des Sowjetunion noch eine Zeit lang direkt dem Justizministerium unterstellt war, verwaltet sich die Rechtsanwaltschaft inzwischen selbst. Rechtsanwälte, die gegen staatliche Institutionen vorgehen, benötigen aber immer noch eine Menge Mut. Rechtsanwalt Sergej Magnitskij bezahlte sein Vorgehen gegen russische Behörden im Jahre 2009 nach langer Untersuchungshaft mit dem Tod. Allerdings ist die Unabhängigkeit russischer Anwälte in „normalen“ Rechtsalltag als gegeben anzusehen.
  • Die Staatsanwaltschaft ist in Russland weiterhin eine äußerst mächtige Behörde, die teilweise die Kompetenzen der ehemaligen Prokuratura übernommen hat. So hat die Staatsanwaltschaft u.a. das Recht, Zivilprozesse zu führen und gegen rechtskräftige Zivilurteile Protest einzulegen.
  • Die Gerichtsbarkeit selbst ist in Russland ähnlich aufgebaut wie in Frankreich mit der Besonderheit, dass keine Verwaltungsgerichtsbarkeit aber eine eigenständige Wirtschaftsgerichtsbarkeit existiert. Grundsätzlich arbeiten die Gerichte effektiv. Das größte Problem ist allerdings weiterhin die verbreitete Korruption. So wurde eine Richterin in Wolgograd, die Vorabbesprechungen ihrer Gerichtsverfahren mit dem Gerichtspräsidenten verweigerte, kurzerhand abgesetzt.

Licht und Schatten

Insgesamt ist das russische Rechtssystem geprägt von einem in der Theorie durchaus vorhandenen Streben nach Rechtsstaatlichkeit, wenn dieses auch nicht unbedingt westlichen Maßstäben gerecht wird. Hoffnungsvoll bleiben vor allem die Vorgaben des Verfassungsgerichts, sich in Menschenrechtsfragen nach europäischen Standards zu orientieren. Schwierig wird es mit der Rechsstaatlichkeit vor allem immer dann, wenn übermächtige staatliche Interessen auf dem Spiel stehen und der unmittelbare staatliche Einfluss auf Gerichtsentscheidungen mit Händen zu greifen ist.

Im russischen Rechtsalltag dürfte vor allem die nicht ausrottbare Korruption rechtsstaatlich korrekte Entscheidungen häufig verhindern. Wenn ein russischer Staatsanwalt von den ermittelnden Kollegen abends in einem Moskauer Speiselokal festgenommen wird, weil er von einem Angeklagten 500.000 $ dafür gefordert hat, dass er eine Anklage wegen Schmuggels fallen lässt, so ist dies gleichzeitig ein Beleg für die vorhandene Korruption und für den Kampf dagegen. Aber vielleicht ist die Einschätzung Putins nicht völlig verfehlt, wenn er auf die russische Geschichte verweist und für die Entwicklung Russlands zu „lupenreiner“ Rechtsstaatlichkeit noch etwas Zeit veranschlagt. Vielleicht ist aber auch Putin selbst ein Störfaktor für die Weiterentwicklung des russischen Rechtsstaats.

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