Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hilft Anwält✩innen in Not

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hat dieses Jahr ein Jubiläum zu feiern und startet im Oktober 2023 mit der 75. Weihnachtspendenaktion! Das heißt, seit 1948 sammelt die Hülfskasse Spenden für bedürftige Personen innerhalb der Anwaltschaft. 

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte ist ein gemeinnütziger Verein, der Spenden von Anwälten für Anwälte sammelt. Erleidet eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt einen schweren Schicksalsschlag, wie z. B. eine Krankheit, und wird dadurch berufsunfähig, springt sie ein. Der Verein für Solidarität unter den Anwälten besteht seit 1885 und unterstützen nicht nur Anwälte, sondern auch deren Witwen oder Kinder.

Hilfe von Anwälten für Anwälte

Die Hülfskasse ist eine geschichtsträchtige Ergänzung der Solidargemeinschaft: Ursprünglich sollten die Kammern selbst „Fürsorgeeinrichtungen für Rechtsanwälte und deren Hinterbliebene (...) schaffen“. In vier deutschen Kammerbezirken hat die 1885 gegründete „Hülfskasse für Deutsche Rechtsanwälte“ heute noch diese Funktion. Als gelebte Solidarität hilft die Hülfskasse aber in allen 28 Kammerbezirken Deutschlands, nicht nur im Bereich der Mitgliedskammern.

Weihnachtsspendenaktion 2023 für bedürftige Kolleginnen und Kollegen

Die Hülfskasse ruft auch in diesem Jahr zu Spenden zugunsten von bedürftigen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten sowie für deren Familien und Hinterbliebenen auf. 

Auch im vergangenen Jahr folgten erfreulich viele Menschen dem Aufruf zur Solidarität. Für Bedürftige innerhalb der Anwaltschaft gingen 210.550 Euro an Spenden ein. Die Hülfskasse dankt allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich im Namen der Unterstützten. Die Mittel ermöglichten es, bundesweit an bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Familien einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten sich über jeweils 700 Euro. So unterstützte die Hülfskasse zum Beispiel einen Rechtsanwalt und seine vier Kinder in Norddeutschland. Der Anwalt leidet an einer unheilbaren Nervenkrankheit und ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig.

Auch kleine Spendenbeträge sind willkommen

Über das Online-Formular kann man unkompliziert spenden. Auch kleine Beträge sind willkommen.

Außerdem bittet der Vorstandsvorsitzende darum, für eine Unterstützung in Frage kommende Personen auf die Hülfskasse aufmerksam zu machen. Die Hülfskasse unterstützt in Notsituationen, die z. B. durch Alter oder Krankheit entstanden sind.

Spendenkonto:

  • Bank für Sozialwirtschaft
  • IBAN: DE22 3702 0500 0020 1442 11
  • BIC: BFSWDE33XXX

Kontakt:

Sollte Ihnen im Kolleg:innenreis ein Notfall bekannt werden oder Sie selbst betroffen sein:

Nehmen Sie Kontakt mit Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte auf.

Schlagworte zum Thema:  Rechtsanwalt, Spende