
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte ist ein gemeinnütziger Verein, der Spenden von Anwälten für Anwälte sammelt. Erleidet ein(e) Rechtsanwalt/Anwältin einen schweren Schicksalsschlag, wie z.B. eine Krankheit, springt sie ein. Der Verein für Solidarität unter den Anwälten unterstützt nicht nur Anwälte, sondern auch deren Familien. Unten ein Dank an Teilnehmer der Spendenaktion 2020, auf die auch hier aufmerksam gemacht wurde.
Herzlichen Dank für das Ergebnis der Weihnachtsspendenaktion 2020
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
für die eingegangenen Spenden im Jahr 2020 danke ich allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich. Aufgrund unseres Aufrufs konnten wir bundesweit einen Spendeneingang in Höhe von € 236.878,21 verzeichnen. Die großzügige Spendenbereitschaft ermöglichte es uns, sowohl an bedürftige Erwachsene als auch an Kinder jeweils einen Betrag von € 700,00 bundesweit auszuzahlen.
Übrigens bezuschusst die Hülfskasse seit vergangenem Jahr auch Krankenbehandlungskosten für Angehörige aller 28 Kammerbezirke. Selbstverständlich gilt dies auch für Kosten, die durch eine Infektion mit Covid-19 und der anschließenden Behandlung entstehen sollten.
Wenn Ihnen im Kollegenkreis ein Notfall bekannt sein sollte oder Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich gern an uns. Wir können auch im Laufe des Jahres, nicht nur zur Weihnachtszeit, unbürokratisch behilflich sein.
Mit herzlichen und kollegialen Grüßen
Ihr
Bernd-Ludwig Holle
Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Vorstandsvorsitzender
Kontakt: info@huelfskasse.de
Tel. (040) 36 50 79
Fax (040) 37 46 45
Steintwietenhof 2
20459 Hamburg
Hintergrund: Hilfe von Anwälten für Anwälte
Die Hülfskasse ist eine geschichtsträchtige Ergänzung der Solidargemeinschaft: Ursprünglich sollten die Kammern selbst „Fürsorgeeinrichtungen für Rechtsanwälte und deren Hinterbliebene (...) schaffen“. In vier deutschen Kammerbezirken hat die 1885 gegründete „Hülfskasse für Deutsche Rechtsanwälte“ heute noch diese Funktion. Als gelebte Solidarität hilft die Hülfskasse aber in allen 28 Kammerbezirken Deutschlands, nicht nur im Bereich der Mitgliedskammern.
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