Gewalt gegen Frauen - die schwarze Silvesternacht in Köln

Eine Silvesternacht, in welcher der Schutz des Rechtsstaats versagt hat. 1.000 oder mehr Männer versammeln sich im und rund um den Kölner Hauptbahnhof, begrapschen und belästigen Frauen sexuell, rauben sie aus - und die Polizei ist machtlos. Die nun geforderten Ausweisungen der Täter, soweit identifiziert, sind auch nicht so leicht durchsetzbar.

Zunächst war es eine Silvesternacht wie üblich. Zig Tausende von Menschen versammeln sich in der Kölner Innenstadt, am Rhein, rund um den Kölner Dom und Hauptbahnhof, um den Jahreswechsel zu feiern. Rund um den Kölner Hauptbahnhof und auf der Domtreppe rotten sich schon kurz nach 21:00 Uhr 400-500 mehrheitlich alkoholisierte Männer zusammen.

Bereits zu diesem Zeitpunkt war eine 32-jährige Frau in Begleitung ihrer kleinen Tochter von einer Gruppe junger Männer umzingelt. Einer der Männer versucht, in ihre Manteltasche zu greifen und ihr Handy zu entwenden, wie sie später dem „Kölner Stadtanzeiger“ erzählt. Die Frau war nur eine von vielen.

Bedrohliche Situation für Frauen und Kinder

Bis 23:00 Uhr ist die Menschenmenge auf dem Bahnhofsvorplatz auf 1.000 bis 2.000 Personen angewachsen. Wie die Polizei später mitteilt, ist die Stimmung aggressiv und aufgeheizt. Feuerwerkskörper fliegen gezielt in die Menge. Menschen werden mit Böllern und Silvesterraketen regelrecht beworfen. Die Polizei erkennt in der Menschenmenge weinende Frauen und weinende Kinder. Im Polizeibericht steht später, sie sei “von aufgeregten Bürgern mit weinenden und unter Schock stehenden Kindern“ über die Zustände im und um den Bahnhof informiert worden.

Spießrutenlauf der Frauen durch alkoholisierte Männermassen

Schließlich heizt sich die Situation so auf, dass die Polizei beobachtet, wie - so der Polizeibericht  - „Frauen mit Begleitung oder ohne  ... einen im wahrsten Sinne Spießrutenlauf durch die stark alkoholisierten Männermassen, wie man es nicht beschreiben kann“ durchlaufen mussten. Um 23:30 Uhr entschließt sich die Polizei zur Räumung der Domtreppe und des Bahnhofsvorplatzes. Während ihres Einsatzes werden die Einsatzkräfte mit Flaschen beworfen und mit Feuerwerkskörpern gezielt beschossen. Im Polizeibericht schließt die Polizei auch Tote nicht mehr aus. Es kommt zu mehren gewalttätigen Angriffen auf Polizeibeamte. Gegen 0:15 Uhr ist die Räumung beendet.

Über 100 Frauen sexuell belästigt

Bis zum Morgen und in den darauf folgenden Tagen gehen weit über 100 Anzeigen hauptsächlich von Frauen ein, die sexuell belästigt und beraubt wurden. Auch von einer Vergewaltigung ist die Rede. Auch eine Polizistin in Zivil ist betroffen, der ein Angreifer in die Hose gefasst hat. Zwischen 2:00 und 4:00 Uhr morgens beruhigt sich die Lage auf dem Bahnhofsvorplatz. In ihrer Bilanz der Silvesternacht spricht die Polizei am nächsten Morgen überraschend von „weitgehend friedlichen Silvesterfeierlichkeiten“.

Ersteinschätzung der Polizei lag völlig daneben

Die Einschätzung der weitgehend friedlichen Silvesterfeierlichkeiten und einer entspannten Einsatzlage durch das Polizeipräsidium stößt in der Öffentlichkeit auf Unverständnis. Der Polizeipräsident von Köln Wolfgang Albers erklärte später: „Die zunächst gegebene Auskunft war falsch“. Aus welchen Gründen diese falsche Auskunft gegeben wurde, kann er allerdings nicht erklären. War es einfach nur das Beruhigungsgeplänkel für die Allgemeinheit?

Nacht der Überforderung

Inzwischen sind die Beobachter sich einig. Die Polizei war in der Silvesternacht in Köln völlig überfordert. Diese Feststellung ist nicht gleich zu setzen mit einer Verurteilung der handelnden Polizeibeamten. Die Geschehnisse rund um den Kölner Hauptbahnhof waren sicherlich in dieser Form nicht vorherzusehen. Die Lehre daraus ist aber: Die Zahl der eingesetzten Kräfte war aus nachträglicher Betrachtung deutlich zu gering. Bei zukünftigen Ereignissen dieser Art muss die Zahl der Einsatzkräfte deutlich aufgestockt werden.

Unverständnis für die neue Kölner Oberbürgermeisterin

Die erst seit kurzem im Amt befindliche Oberbürgermeisterin Kölns Henriette Reker kündigte einen Katalog von Verhaltensregeln für künftige Großveranstaltungen an. Um zu verhindern, dass solche Vorfälle wieder passierten, sei es wichtig, dass auch Frauen sich in solchen Situationen richtig verhielten. Wichtig sei insbesondere, zu Fremden jeder Art eine Armlänge Distanz zu halten, innerhalb der eigenen Gruppe zu bleiben und sich von dieser nicht zu trennen. Wie Frauen in einer solchen Männermasse wie in der Silvesternacht eine Armlänge Abstand halten sollen, bleibt allerdings das Geheimnis der Oberbürgermeisterin.

In der Öffentlichkeit erntete sie mit ihren Verhaltensregeln eher Unverständnis. Die Öffentlichkeit fordert vielmehr ein neues Polizeikonzept, um insbesondere Frauen und Kindern auf solchen Großveranstaltungen Sicherheit zu gewähren.

Täter aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum

Nach derzeitiger Einschätzung der Polizei ist davon auszugehen, dass die Täter überwiegend aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum stammten. Dies jedenfalls schilderte ein Großteil der Opfer.

„Ihr müsst uns freundlich behandeln, Frau Merkel hat uns eingeladen“

Einige Personen sollen sich gegenüber der Polizei als Syrer ausgegeben haben und provozierend vor den Polizeibeamten ihre vom BAMF  ausgegebene Aufenthaltsgestattung zerrissen haben mit den Worten: „Morgen kriegen wir ohnehin eine neue“ oder „Ihr müsst uns freundlich behandeln, Frau Merkel hat uns eingeladen“.

Bisher sind dies Einzeldarstellungen. Sollte sich allerdings erweisen, dass sich unter den Tätern auch eine Reihe von Flüchtlingen befanden, so wäre dies Wasser auf die Mühlen rechtspopulistischer und ausländerfeindlicher Gruppen. Insofern ist es von besonderer Bedeutung, dass der deutsche Rechtsstaat sofort handelt und sämtliche erforderlichen Maßnahmen strafrechtlicheraber auch ausländerrechtlicher Art ergreift, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Die Rechtslage ist äußerst komplex

 Politiker aller Couleur fordern - wie immer in solchen Situationen - inzwischen harte Maßnahmen gegen die Straftäter und sofortige Ausweisungen und Abschiebungen. Die Rechtslage ist allerdings nicht ganz einfach. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ausländer nach §§ 53 und 54 AufenthG auszuweisen. Voraussetzung ist, dass

  • der Aufenthalt des Ausländers die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
  • die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. 
  • Im Rahmen der Ausweisung sind die Umstände des Einzelfalls abzuwägen und die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige oder Lebenspartner des Ausländers zu berücksichtigen.
  • Ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist oder die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt, darf nur ausgewiesen werden, wenn von seinem persönlichen Verhalten gegenwärtig eine schwer wiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Entscheidend: Ausweisungsinteresse der Bundesrepublik

Gemäß § 54 AufenthG wiegt das Ausweisungsinteresse der Bundesrepublik u.a. schwer oder besonders schwer,

  • wenn der Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr (schwer) oder zwei Jahren (besonders schwer) verurteilt worden ist,
  • er die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet
  • er zu den Leitern eines Vereins gehört, der unanfechtbar verboten wurde,
  • er sich zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder zu Gewaltanwendung aufruft,
  • er zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft
  • er eine schwere Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz begangen hat,
  • er eine andere Person zur Eingehung einer Ehe nötigt,
  • er in einem Verwaltungsverfahren das von den Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht hat. 

Die Gesetzeslage ist nach wie vor zu komplex

Das Gesetz ist zum 1.1.2016 deutlich verschärft worden. Die Formulierungen zeigen aber, dass die Ausweisung eines Ausländers eine rechtlich komplizierte und schwierige Prüfung voraussetzt. Diese Prüfungen sind bei der derzeitigen personellen Ausstattung der zuständigen Behörden kaum in angemessener Zeit zu bewältigen.

Noch höhere Anforderungen an Ausweisung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Handelt es sich um einen Flüchtling oder Asylsuchenden, so ist die Ausweisung u.a. nur bei einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren möglich. Es darf nicht übersehen werden, dass die genannten Strafrahmen eine Größenordnung haben, die im Falle von bloßem Angrapschen oder einfachen Diebstählen wie am Kölner Hauptbahnhof nicht erreicht werden, bei bandenmäßiges Vorgehen, Landfriedensbruch, Raub oder Vergewaltigung dagegen schon, doch auch diese müssen erst nachgewiesen werden. Nun verlangen bereits einige Politiker die Änderung der Gesetze.

Internationale rechtliche Hürden für Gesetzesänderungen

Eine Rechtsänderung ist nicht ohne weiteres möglich. Auch der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention und die hierzu ergangene Rechtsprechung des EGMR zu beachten. Hiernach dürfen Flüchtlinge und Asylsuchende grundsätzlich nicht ausgewiesen werden, wenn ihnen in Ihrem Heimatland Tod oder Folter drohen. Darüber hinaus darf ein Flüchtling nur dann abgeschoben werden, wenn gegen ihn eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren verhängt wurde.

Unendlich langwierige Verwaltungsverfahren

Aber nicht nur die Rechtslage selbst gestaltet sich im Hinblick auf die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht schwierig, schwierig ist auch die tatsächliche Handhabung.

  • Die Ausweisung eines Ausländers ist nämlich zunächst  nur eine Verfügung, die auf einem Blatt Papier steht.
  • Reist der Ausländer nicht freiwillig aus, so muss sich eine Abschiebungsverfügung gemäß §§ 58,58a AufenthG anschließen, die gemäß § 59 in der Regel auch noch anzudrohen ist.
  • Bei der Abschiebungsverfügung handelt es sich wiederum und eine selbständigen Verwaltungsakt.
  • Auch hiergegen sind in einem Rechtsstaat Rechtsbehelfe möglich, so dass von der Entdeckung einer Straftat, über die Ausweisungsverfügung bis hin zur Abschiebung in der Regel mehrere Monate - wenn nicht Jahre - vergehen.

Soll dies geändert und beschleunigt werden, so ist wahrscheinlich sowohl eine erneute Änderung des gerade erst zum 1.1.2016 geänderten Rechts als auch eine deutliche Veränderung der Verwaltungspraxis nicht zu umgehen.

Nicht zu umgehen ist in jedem Fall auch eine deutliche Aufstockung des Personals sowohl bei den mit Ausweisung und Abschiebung befassten Behörden als auch bei der Polizei.

Für die Verantwortlichen besteht erheblicher Handlungsbedarf

Im Ergebnis gibt es also sowohl für die Politiker als auch für die Polizeibehörden noch eine Menge zu tun. Klare polizeilicher Einsatzkonzepte, die umgehend Sicherheit für die Bürger bringen - man denke nur an die bevorstehenden Karnevalstage - sind dringend und schnellstens erforderlich.

Nach neuesten Meldungen sind 31 Täter der Silvesternacht von Köln inzwischen identifiziert und könnten gegebenenfalls dem Haftrichter vorgeführt werden. Die handelnden Behörden sind aufgerufen, schnellstmöglich zu reagieren und den Bürgern zu zeigen, dass sie das Zepter des Handelns noch in der Hand haben - und das gilt nicht nur für Köln, sondern auch für Städte wie Stuttgart und Hamburg, die mit der Silvesternacht ähnliche Schwierigkeiten wie Köln hatten.

Schlagworte zum Thema:  Flüchtlinge, Vergewaltigung