Geldscheine zu Konfetti verarbeitet: Ersatz von der Bundesbank?

Vorbei die guten alten Zeiten, in denen misstrauische ältere Herrschaften ihr Geld nur unter der Matratze versteckten - eine 89-jährige Dame aus dem bayerischen Waldkraiburg hat 18.500 Euro fein säuberlich in konfettiartige Schnipsel zerteilt, diese anschließend zum Schutz vor Einbrechern in einen Gefrierbeutel gesteckt und diesen im Eisfach ihres Kühlschranks aufbewahrt. Das warf nicht nur Rechtsfragen auf. Doch sie ist nicht die einzige, die Geld zerlegt ...

37 Scheine im Wert von je 500 Euro hatte die 89-jährige zerrissen und zerschnitten. Als ihre Enkel das Malheur bemerkten, forderten sie die Deutsche Bundesbank in München zum Ersatz der Geldscheine auf, was die Bundesbank jedoch verweigerte.

Bundesbank wollte Geld-Konfetti nicht er- oder zusammensetzen

Inzwischen wurde eine Enkelin zur Betreuerin bestellt. Diese reichte daraufhin im Namen ihrer Großmutter Klage beim Verwaltungsgericht ein. Mit Urteil vom 24.7.2014 wies das VG Frankfurt die Klage ab.

  • Die Richter wiesen zur Begründung auf einen Beschluss der EZB hin, wonach Banknoten bei vorsätzlicher Zerstörung nicht ersetzt würden.
  • Dieser Beschluss habe den Charakter einer europaweit geltenden Verwaltungsvorschrift, an die die Bundesbank gebunden sei.

Daran, dass die Klägerin die Geldscheine vorsätzlich zerstört hatte, hatten die Richter keine Zweifel. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel beurteilte in zweiter Instanz die Sachlage anders.

Wer eine Zigarre mit Banknote anzündet, ist selber schuld

Auch nach der Auffassung des VGH hat die Klägerin die Banknoten vorsätzlich zerstört. Nach dem vom VG erstinstanzlich angewendeten „Beschluss der Europäischen Zentralbank über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten“ vom 19.4.2013 würden Banknoten grundsätzlich nicht erstattet, wenn diese vorsätzlich zerstört wurden. In diesem Punkt bestätigte der VGH die erstinstanzliche Auslegung. Wer mit einer Banknote seine Zigarre ansteckt, hat also keine Chance.

Geistige Verwirrung schließt Böswilligkeit aus

Eine Ausnahme gilt nach dem Beschluss der EZB jedoch dann, wenn der Betroffene gutgläubig ist. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme sah der Verwaltungsgerichtshof als gegeben an (VGH Kassel, Urteil v. 29.3.2016, 6 A 682/15).

  • Die Handlungsweise der Klägerin sei für einen geistig gesunden Menschen extrem ungewöhnlich,
  • so dass vieles dafür spreche, dass die Klägerin in einem krankheitsbedingten Zustand geistiger Verwirrtheit gehandelt habe.
  • Hierfür sprächen auch die ärztlichen Dokumente, die die Enkelin im Prozess vorgelegt habe.

Geistige Verwirrung könnte allerdings auf die mit einer erstaunlichen Häufigkeit anzutreffenden Personen, die glauben, ihre Zigarre mit einem Geldschein anstecken zu müssen, ebenso zutreffen.

Erstattung von zerstörten Geld ist an Bedingungen geknüpft

Die Bundesbank ersetzt zerstörte Banknoten unter bestimmten Bedingungen. In der Regel müssen mehr als 50 % jeder einzelnen zerstörten Banknote noch vorhanden sein.

  • Allein im Jahr 2015 hat die Bundesbank ca. 30.000 Anträge auf Erstattung bearbeitet.
  • 44 Million Euro wurden auf diese Weise laut einer Auskunft von Rainer Elm vom Analysezentrum der Deutschen Bundesbank in Mainz erstattet,
  • das entspricht einer Quote von über 90 %.

Erstattet werden Banknoten, die zerrissen, durch Flüssigkeiten beschädigt oder verbrannt wurden.

Im Brandfall ist es wichtig, auch die Ascheteile mit einzureichen, denn unter Umständen kann die Bundesbank auch bei verbranntem Geld den Wert der verbrannten Banknoten rekonstruieren.

Entscheidung des VGH europaweit von Interesse

Die Vertreter der Bundesbank hatten erklärt, an dem Ausgang des Verfahrens kein finanzielles Interesse zu haben. Für die Bundesbank ist die Entscheidung des VGH nach Auskunft ihrer Vertreter vor allem wichtig, um Klarheit für künftige Fälle zu erhalten.

  • Häufig gingen Anträge auf Ersatz von Banknoten ein, die von alkoholisierten Personen beschädigt oder zerstört worden sind.
  • Auch in diesen Fällen könne nach dem Urteil des VGH gegebenenfalls Vorsatz oder zumindest Böswilligkeit ausgeschlossen werden.

Deshalb sei die Entscheidung auch für andere europäische Zentralbanken von Interesse, wenn sie entsprechende Anträge zu bearbeiten hätten.

Trend? In Wien hat eine ältere Dame ca. 950.000 Euro zerstückelt

Auch wenn man es nicht so recht glauben will, bewusst zerstückelte Banknoten beschäftigen die Behörden immer wieder.

  • In Darmstadt wurden im Sommer 2015 an 23 Stellen im Stadtgebiet Schnipsel von Banknoten (50, 100 und 500 Euro Scheine) auf der Straße gefunden. Der Wert betrug um die 20.000 Euro. Eine Erklärung über die Herkunft des Geldes steht bis heute aus.
  • In Wien hatte die Polizei in den Gemächern einer Verstorbenen Geldschnipsel in einem Wert von insgesamt ca. 950.000 Euro gefunden. Die Erben erhielten diesen Betrag von der Österreichischen Nationalbank ersetzt.

Vor diesem Hintergrund ist die Idee, Bargeld durch Zerstückeln vor Dieben zu schützen, also doch gar nicht so abwegig (Scherz!)

Vgl. auch:

Selbstverstümmelung und Recht

Literarisch wertvolle Urteile

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