Geänderte ReNoPat–Ausbildungsverordnung gilt seit 1.08.2015

Mit der Novellierung der ReNoPat–Ausbildungsverordnung, welche am 1.08.2015 in Kraft getreten ist, soll den heutigen Anforderungen einer modernen Kanzlei Rechnung getragen und das Qualitätsniveau der Fachangestellten gesichert werden. Die BRAK appelliert in diesem Zusammenhang auch gleich  an die Anwaltschaft, entsprechend Fachpersonal auszubilden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer) hatte bereits im Jahr 2007 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zur Modernisierung der vier Ausbildungsberufe (Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Patentanwaltsfachangestellte eingereicht. 

Eine Novellierung dieser Berufe war erforderlich, um aktuelle Entwicklungen und moderne Standards aufzugreifen.

Mandanten-/Beteiligtenbetreuung soll mehr im Mittelpunkt stehen

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat dazu gemeinsam mit Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die Ausbildungsverordnungen für die dreijährigen Berufsausbildungen modernisiert.

Die geänderte Ausbildungsverordnung enthält insbesondere folgende Neuerungen:

  • Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung soll der Aspekt Mandantenbetreuung verstärkt werden.
  • Der elektronische Rechtsverkehr sowie Grundzüge des Wirtschaftsrechts sollen Bestandteil der Ausbildung sein.
  • Zudem sollen Grundzüge des Europarechts und des Wirtschaftsenglisch vermittelt werden, um dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr ausreichend Rechnung zu tragen.
  • Anstatt  „Fächer“ zu unterrichten, wird künftig den Auszubildenden ein gesamter Handlungsbereich im Rahmen von Lernfeldern nahe gebracht. 

Entsprechende Änderungen der Prüfungsanforderungen

Aufgrund der geänderten Unterrichtsstruktur wurden auch die Prüfungsanforderungen entsprechend angepasst:

  • Die Zwischenprüfung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres umfasst insbesondere die Bereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Beispiel: Die Auszubildenden lernen beispielsweise im ersten Jahr "schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen an(zu)wenden" oder "Ansprüche außergerichtlich geltend (zu) machen".
  • Die Abschlussprüfung beinhaltet die neuen Prüfungsbereiche Geschäfts- und Leistungsprozesse, Mandantenbetreuung, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
  • Zudem wird der Bereich Mandantenbetreuung in einem fallbezogenen und maximal 15-minütigem Fachgespräch unter Berücksichtigung der englischen Sprachkenntnisse geprüft.

Übergangsregelung

Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. August 2015 begonnen haben, der Schulbeginn jedoch erst im September 2015 vorgesehen ist, gibt es die Übergangsregelung in § 11 ReNoPat-AusbVO. Danach kann vereinbart werden, dass die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde.

Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten

Im Anschluss an die Ausbildung gibt es die Möglichkeit, je nach Beruf eine Aufstiegsfortbildung zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/-in, Notarfachwirt/-in oder zum/zur staatlich geprüften Betriebswirt/-in der einschlägigen Fachrichtungen zu absolvieren.